Bürgerinformationssystem
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Stadtrat Herr Forster erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Schröder-Ehlers den Inhalt der Vorlage und teilt mit, dass die Verwaltung vorschlägt, einen Entwurf für eine Richtlinie zur institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen in Lüneburg zu erstellen. Die Richtlinine soll das bisherige Verfahren zu Einzelfallentscheidungen über institutionelle Förderungen kultureller Einrichtungen ablösen, eine Transparenz und Gleichbehandlung aller kultureller Institutionen in Lüneburg zum Ziel haben. Ratsfrau Lotze und Ratsfrau Schröder-Ehlers äußern ihre Bedenken zu einer Richtlinie für insitutionelle Förderung hinsichtlich der Förderkriterien und Definition von Aufgaben kultureller Institutionen. Frau Kibscholl weist darauf hin, dass eine entsprechende Richtlinie für institutionelle Förderungen, sobald diese erarbeitet und beschlossen ist, aufgrund des benötigten zeitlichen Vorlaufs, erst für die Haushaltsplanungen 2025 zur tatsächlichen Umsetzung kommen kann. Für 2024 wird das Verfahren noch vergleichbar zu dem für 2023 sein. Für 2024 müssen die Kulturinsitutionen daher formlose Anträge stellen, die im Vorwege formell geprüft werden und den Gremien dann zur Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt werden. Frau Beer-Kullin teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass bereits erste Anträge für eine institutionelle Förderung vorliegen und dass der bisher für 2024 bekannte Bedarf in den Mittelanmeldungen des Bereichs 41 berücksichtigt werden wird. Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.
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