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Auszug - Bebauungsplan 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel" Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10518/23 Bebauungsplan 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  DEZERNAT VI
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard erklärt, dass sich die Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel bereits lange im Verfahren befinde. Der Antragsteller sei nach einer längeren Pause im letzten Jahr auf die Stadt zugekommen. Frau Wübbenhorst vertrete das Planungsbüro und stellt das Vorhaben vor.


Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation verortet sie das Plangebiet und erklärt, dass der Geltungsbereich ca. 0,7 ha groß sei. Zudem stellt sie den bestehenden Bebauungsplan Nr. 75/1, welcher 1991 die Grundlage für die Klinik geschaffen habe, vor und zeigt den geplanten Standort des Neubaus nördlich der bestehenden Gebäude.

 

Der Vorhabenträger plane die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Klinik, insbesondere für die Tagespflege und Patientenzimmer mit Therapieräumen.

Der Entwurf sehe wie im bestehenden Bebauungsplan die Festsetzung eines Sondergebietes Klinik vor. Die außerhalb des Baufensters nördlich und westlich liegenden Flächen rden als Grünfläche festgesetzt und im Bereich der bestehenden Gehölze und Bäume als Erhaltungsbereich mit Pflanzmaßgaben. Der Baumbestand solleglichst erhalten und durch Unterpflanzungen als Lebensraum aufgewertet werden.

Das Baufenster grenze den geplanten Baukörper eng ab. Im Osten seienrmschutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem dürften im Ostteil des Gebäudes keine Schlafräume eingerichtet werden und an der Nordfassade seien verglaste Loggien oder Wintergärten erforderlich.

 

Die Eingriffe in die Flächen mit Erhaltungsfestsetzungen müssten ausgeglichen und der Abstand zu den Denkmälern eingehalten werden.

 

Die Klinikerweiterung erfolge nach intensiver Abstimmung mit der Denkmalpflege durch den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes (zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss mit Gründach und Photovoltaikanlage) mit sehr flach geneigtem Dach, welches die hofbildenden Strukturen des Bestandes aufnimmt. Zudem werde eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen errichtet. Die Zufahrt befinde sich an der Nordseite des Gebäudes. Im zukünftigen Innenhof

des Gebäudeensembles werden die Stellplätze neu angelegt.

Die Stellplätze und Aufenthaltsbereiche rden durch Baumpflanzungen und andere Begrünungsmaßnahmen aufgewertet. Fahrradstellplätze seien in der Tiefgarage und im Innenhof vorgesehen.

 

Die Fassade werde mit Klinkerriemchen in rot ausgeführt sowie im Staffelgeschoss als Holzlamellen-Vorhangfassade. Im Erdgeschoss solle eine Tagespflegestation entstehen. In den Obergeschossen stationäre Aufnahmen insbesondere von Menschen mit Demenz.

Es werden insgesamt ca. 66 Arbeitsplätze im 3-Schichtenbetrieb und 82 Pflegeplätze entstehen.

 

r das Vorhaben sei bereits im Vorfeld eine Fällgenehmigungr 22 Bäume erteilt, um den Neubau noch in diesem Jahr beginnen zu können. Dabei handelte es sich um sieben Ahorne, sechs Eschen, vier Linden, drei Tannen und zwei Weiden.

Dem Bauherren wurde dafür eine Nachpflanzung von insgesamt 21 heimischen Laubbäumen auferlegt.

Davon sind 12 Bäume als Ersatzpflanzungen im Umfeld des geplanten Gebäudes vorgesehen, 9 weitere Bäume sind auf einer anderen Fläche nachzupflanzen.

 

Ratsherr Gros regt eine Planungsoptimierung hinsichtlich der schützenswerten Flächen und dem Erhalt des Gehölzriegels an.

Frau Wübbenhorst erklärt, dass man das Gebäude vom Denkmal abrücken müsse. Die Eschen nördlich und südlich des Weges könnten überwiegend erhalten bleiben. Der jetzt wirksamen Bebauungsplan enthalte ebenfalls Festsetzungen zur Erhaltung

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der denkmalrechtliche Abstand gehalten werden müsse, um das Gesamtensemble und dessen Wertigkeit an sich wahrnehmen zu können. Das Gebäude müsse und solle in seiner Gesamtstruktur wahrnehmbar bleiben.

Ratsherr Gros erkundigt sich zudem nach der Zusammenstellung der anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen.

Ratsfrau Raiher erkundigt sich, ob die Anzahl der Parkplätze eine städtische Vorgabe oder ein Wunsch der Klinik sei und fragt nach der geplanten Wärmeversorgung.

 

Ergänzung: Stellplatzberechnung Klinikerweiterung Gut Wienebüttel

Gem. der Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf sind für die 82 neuen Betten im Pflege- und Therapiezentrum 11 Stellplätze und für die 24 neuen Plätze in der Tagespflege 5 zusätzliche Stellplätze erforderlich. Die bereits bestehenden 128 Pflegeheimplätze erfordern 16 Stellplätze und das ansässige Café 5 weitere Stellplätze, sodass der Bedarf insgesamt bei 37 Stellplätzen liegt. Aufgrund des Cafés und der Erfahrung, dass mehr Stellplätze benötigt werden, wird die Anzahl der Stellplätze auf 45 erhöht. Vor dem Eingang des Pflegeheims bleiben zudem 13 Stellplätze bestehen. Insgesamt plant der Vorhabenträger somit 58 Stellplätze für die gesamte Klinik inkl. Café. Die Stellplätze werden zum Teil im Innenhof und zum Teil in der zukünftigen Tiefgarage entstehen. Außerdem entstehen im Innenhof und in der Tiefgarage insgesamt 24 Fahrradstellplätze.

 

Frau Wübbenhorst erklärt, dass die Wärmeversorgung des Vorhabenträgers den aktuellen GEG Anforderungen gerecht werde. Es werde einen Durchführungsvertrag geben, in welchem Vorgaben gemacht werden können. Derzeit werde eine Luft-Wärmepumpe als hybride Anlage geplant. Dadurch könne Gas ergänzend eingesetzt werden. Perspektivisch setze man auf Wasserstoff statt auf Erdgas.

rgermeisterin John erkundigt sich, ob die Konfliktpunkte auf Seite 72 der schalltechnischen Untersuchung sich auf die Parkplätze beziehen würden.

Frau Wübbenhorst erklärt, dass es hierbei um Richtwerte nach der TA-Lärm gehe.

Ratsherr Kohlstedt fragt ob, die Feuerwehraufstellflächen mit der Feuerwehr abgestimmt sind. Zudem erkundigt er sich nach KFZ- und Fahrradstellplätzen.

Der Architekt, Herr Böbs, erklärt, dass die Feuerwehraufstellflächen über Brandschutzgutachten entstanden seien. Diese sowie das Brandschutzkonzept innerhalb des Gebäudes seien ausreichend für den Brandschutz.

Ratsherr Gros regt an, die Zufahrt aus dem rdlichem Bereich zu verlegen.

Herr bs erklärt, dass dies zu Schwierigkeiten führe, da auf der anderen Seite die Terrassen und der Innenhof liegen. Die Aufenthaltsqualität wäre durch die Sonne dort höher.  

rgermeisterin Lotze erklärt, dass die Fragen/Diskussionen richtig und wichtig seien. In erster Linie gehe es jedoch darum, die Menschen zu schützen. Die Debatte sollte daher in den Hintergrund gestellt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss r Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_152 Praesentation ABS 2023-01-30 (1651 KB)