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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.03.2023    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schultz liest folgende Einwohnerfrage vor:

 

Wir sind Anwohner der Nachbarschaftsgemeinschaft der Straßen „An der Schule und Gartenweg“ und haben folgende Bürgerfrage:

 

In unserer direkten Nachbarschaft liegt das frei bebaubare Grundstück „Oedemer Weg 63/63a“. Dieses Grundstück wird seit mehreren Jahren nicht benutzt und gehört der LüWoBau (100% Stadt Lüneburg). Zwei Seiten des Grundstückes sind Wohnungs- und Mischgebietsbaugebiete und lediglich auf einer Seite des Grundstücks ist ein letztes Gewerbegebietsgrundstück.

Aktuell ist der Wohnungsmarkt in Lüneburg fast leergefegt und auf diesem Grundstück besteht das Potenzial ca. 15-20 Wohneinheiten zu erstellen. Eine Nachbarschaftszustimmung zur Umgestaltung des Bebauungsplanes ist von unserer Seite aus möglich.

 

Warum werden auf dem Grundstück Oedemer Weg 63/63a (LüWoBau) keine dringend benötigten Mehrfamilienhäuser/Wohneinheiten gebaut?

 


Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg 2018 ein Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr beauftragt habe. Die Ergebnisse des Gutachtens seien 2019 in den Ausschüssen vorgestellt worden. Dabei sei u.a. erläutert worden, dass nicht alle Teile des Stadtgebietes zu jeder Zeit innerhalb der Hilfsfristen erreicht werden können. Daher wurde vorgeschlagen im südwestlichen Teil einen abgesetzten Standort zu errichten. Hierfür hatte die Lüneburger Wohnungsbau GmbH das dargestellte Grundstück erworben. Der Bebauungsplan sieht für diese Flächen ein Gewerbegebiet vor, sodass Wohnnutzung nicht möglich sei. Vorübergehendes Wohnen sei jedoch zulässig. Aus diesem Grund folge jetzt eine Baugrunduntersuchung, um das Aufstellen von Containern zur Unterbringung von Geflüchteten zu prüfen. Sollte dies möglich sein, wird es eine Versammlung zur Information der Anwohner geben.

 

Zudem erklärt sie, dass man das Grundstück r die Feuerwehr erworben habe und Planrecht bestehe. Es gebe keine Absicht dies umzuwandeln.