Bürgerinformationssystem

Auszug - Sachstand über die Flüchtlingssituation  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 17.02.2023    
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Forster berichtet über die aktuelle Entwicklung im Ukraine Konflikt. Niedersachsen hat eine hohe Zuweisungsquoter aufzunehmende Flüchtlinge, die Hansestadt Lüneburg bildet aktuell bei der Quotenerfüllung in Niedersachsen das Schlusslicht. Sofern Niedersachsen weitere Quoten zugewiesen bekommt, werden Zuweisungen auf die Hansestadt Lüneburg zukommen. Aktuell bereitet sich die Hansestadt Lüneburg auf die Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen vor.

Herr Treybig berichtet über die Umsetzung des § 13 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Die in Deutschland ankommenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge leiden unter den traumatischen Erlebnissen im Kriegsgebiet, wie unter anderem den Verlust der Eltern. Bei der neu einzurichtenden Jugendwohngemeinschaft handelt es sich nicht um eine Heimerziehung, sondern um eine Betreuungsart, die auf die Bedarfe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aufgrund der erlebten Ereignisse zugeschnitten sind. Die Bedarfe der Gruppe zur Bewältigung des Alltags, wie u.a. gemeinsam Kochen, Einkaufen, Behördengänge, Mobilität werden gestärkt. Zunächst wird eine Wohngemeinschaft für fünf nnliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eingerichtet. Hierzu wurde der Hansestadt Lüneburg eine Doppelhaushälfte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Stadtteil Moorfeld zur Verfügung gestellt, die in räumlicher Nähe zum städtischen Kinder- und Jugendhaus liegt. Aktuell erfolgen die technischen Prüfungen der Räumlichkeiten.  In den nächsten Schritten werden die Räume gestrichen, die Einbauküche eingebaut, das pädagogische Konzept erstellt und die Personalfrage geklärt. Der Einzug soll zum Sommer 2023 erfolgen. Anschließend erfolgt die Bedarfssondierung für eine weitere Jugendwohngemeinschaft, die ggf. auch von den Freien Trägern genutzt werden kann. Am 20.03.2023, 17.04.2023 und 06.11.2023 sind Termine mit der BImA angesetzt, um weitereumlichkeiten zu klären. Die BImA muss vorab freistehende Räumlichkeiten zunächst ihrem eigenen Personal anbieten.

Frau Schäfer bittet um Nennung der aktuellen Anzahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge.

Frau Schallar teilt mit, dass die aktuelle Anzahl bei 22 liegt, die Quote für die Hansestadt Lüneburg von 21 ist somit erfüllt. In 2021 lag die Anzahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in Niedersachsen bei unter 600, im Jahr 2022 bereits bei 1.336 und im Zeitraum 01.01.2023 bis 17.02.2023 bereits bei über 300.

Frau Schäfer bittet um Angaben der Kriterien für die fünf Jugendlichen, die in die Jugendwohngemeinschaft ziehen.

Herr Treybig erläutert, dass es sich hierbei ausschließlich um männliche Jugendliche ab 16 Jahren handelt - für dchen wird ein höherer Standard angesetzt -, die keinen erhöhten Betreuungsbedarf haben und sich an den Wochenenden allein versorgen können. An den Wochenenden wird lediglich eine Nachtwache im Haus anwesend sein, aber keine pädagogische Fachkraft.

Herr Forster ergänzt, dass es sich hier um eine präventive Maßnahme handelt, da die Hansestadt Lüneburg sich noch nicht in einer akuten Situation befindet. Die Hansestadt Lüneburg muss sich auf die ggf. kommende Situation vorbereiten, hierbei sind die Vorgriffsrechte auf die Immobilien der BImA zu beachten. 

Herr Meyn erkundigt sich, ob die Nachtwache von Montag bis Freitag anwesend ist, aber am Wochenende nicht. Des Weiteren möchte er wissen, wie groß der künftige Wohnraum für die fünf Jugendlichen ist.

Herr Treybig erläutert, dass die Wohnfläche 120 m² beträgt, die Nachtwache ist die ganze Woche, auch am Wochenende, angesetzt und übernachtet auch in den Räumlichkeiten, übernimmt aber keine pädagogischen Tätigkeiten. Am Wochenende sind keine pädagogischen Fachkräfte anwesend.

Herr Peters erkundigt sich, ob es ambulante Angebote gibt, die die Jugendlichen unterstützen, wenn keine pädagogische Arbeit erfolgt.

Herr Treybig erklärt, dass die Jugendlichen von Montag bis Freitag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch pädagogische Fachkräfte unterstützt werden.

Herr Forster ergänzt, dass es, unter Beachtung des pädagogischen Konzeptes, noch viel zu tun gibt, wenn die Jugendwohngemeinschaft in Betrieb geht.

Frau Bauer berichtet, dass die Anzahl der geflüchteten Kinder aus der Ukraine, die in den Kindertagesstätten betreut werden, weiterhin stabil und gleichbleibend ist. Aktuell liegt die Anzahl der geflüchteten Kinder aus der Ukraine bei 49, davon haben 36 Kinder einen Betreuungsvertrag, 7 Kinder haben eine Platzzusage und 6 Kinder stehen auf der Warteliste. Warteplätze entstehen dann, wenn die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze von der räumlichen Lage und den angebotenen Betreuungszeiten nicht passend sind. In den Lüneburger Schule ist die Situation, insbesondere im Hinblick auf wohnortnahe Schulplätze, angespannter. Hier ist es erforderlich, flexiblere Lösungen zu finden. Die Schule am Wasserturm ist bereits am Limit. Die Hansestadt Lüneburg steht diesbezüglich im engen Austausch mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.

 

 


 


Ergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.