Bürgerinformationssystem
- Herr Forster berichtet, dass für den Dienstag, 21.02.2023 Streiks im öffentlichen Dienst angesetzt sind, an denen die Kitas auch teilnehmen könnten. Es wird in den betroffenen Kitas eine Notbetreuung eingerichtet, eine Pressemitteilung erfolgt. - Neben dem akuten Fachkräftemangel ist aktuell der Krankenstand in den städtischen Kitas sehr hoch. Diesbezüglich wurde ein aktueller Elternbrief erstellt, der den Kitas zur Weiterleitung an die Elternschaft zur Verfügung gestellt wird. - Frau Schallar erläutert anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 4 dem Protokoll beigefügt ist, die neue Vormundschaftsreform ab dem 01.01.2023. Ziel ist es, die Mitbestimmungsrechte der Mündel in den Fokus zu stellen. Auch Pflegeeltern können die Vormundschaft erhalten. Die gesetzliche Fallzahlobergrenze liegt bei 50, aktuell liegt diese bei der Hansestadt Lüneburg bei 103 bei zweieinhalb Vollzeitäquivalenten. - Frau Bauer informiert, dass Frau Irene Skrobanek zum 01.02.2023 die Tätigkeit als Bereichsleitung Frühkindliche Bildung und Betreuung, Herr Marko Richter-Höfer zum 16.11.2022 die Tätigkeit als pädagogische Teamleitung im Bereich Kindertagesstätten und Frau Lena Busse die Tätigkeit– Partizipation und Jugendförderung im Sachgebiet 524 Jugendförderung/ - Schutz und Partizipation aufgenommen haben. - Frau Skrobanek stellt sich und ihren Werdegang persönlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. - Frau Bauer berichtet, dass der Hansestadt Lüneburg gemäß § 14 k des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes zum Ausgleich von Mehraufwendungen in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege aufgrund von Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel im Dezember 2022 ein Betrag in Höhe von 550.066 EURO gezahlt wurde. Dieser errechnet sich aus der zu Grunde gelegten Kinderanzahl, die im Bereich der Hansestadt Lüneburg in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betreut werden. Der auf die Kindertagespflegestellen ermittelte Betrag (31.169,98 €) wird an diese weitergeleitet. Der auf die Kindertagesstätteneinrichtungen der Freien Träger entfallende Betrag wird nicht an diese weitergleitet, da diese im Rahmen der Finanzhilfe und des Fehlfinanzierungsvertrages durch die Hansestadt Lüneburg finanziert werden. Über diesen Betrag i.H.v. 323.598,67 € findet daher eine Budgetverschiebung statt. Bei Budgetverschiebung über 25.000 € ist der zuständige Fachausschuss zu informieren, was hiermit erfolgt. - Frau Bauer informiert, dass das Kita Qualitätsgesetz durch den Niedersächsischen Städtetag zum 01.01.2023 verabschiedet wurde. Aktuell verhandeln die Länder mit dem Bund über die zu verteilenden Mittel aus den Richtlinien Qualität und Billigkeit. Die Ausführungsfristen für die Richtlinien RIT und RAT wurden bis zum 31.12.2023 verlängert.
Ergebnis:
Zur Kenntnis genommen.
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