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Auszug - Antrag "Günstigen Wohnraum langfristig schaffen!" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2022, eingegangen am 13.12.2022)   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2023    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10444/23 Antrag "Günstigen Wohnraum langfristig schaffen!" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2022, eingegangen am 13.12.2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Bode
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Bode, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Kabasci begründet den Antrag und geht darauf ein, dass das Schaffen von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgabe der Stadtpolitik sei. Die Stadt fördere dies bereits durch ihr Wohnbauförderprogramm und Regelungen in städtebaulichen Verträgen. Es brauche jedoch nicht nur Neubauvorhaben sondern eine umfassende Neuausrichtung. Städtische Grundstücke sollten nicht verkauft werden. Grundstücke sollten über Erbpachtverträge für geförderten Wohnraum vergünstigt angeboten werden. Dabei wäre es wichtig, dass die Stadt mitbestimmt, was auf den Grundstücken entstehe. Sie begrüßt die Ergänzung des Antrags durch die SPD. Zusätzlich sollte die Stadt eine Kooperation mit der Landeswohnungsbaugesellschaft anstreben, um jegliche Möglichkeiten zu nutzen.

 

Ratsherr Kohlstedt spricht sich dafür aus, wieder mutig zu werden zugunsten der Stadt und ihrer Menschen und gegenüber Investoren. Für bezahlbaren Wohnraum gebe es nur ein mangelndes Angebot. Die Warteliste bei der Lüwo umfasse etwa ca. 1000 Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Man müsse für eine Bedarfsdeckung sorgen. Der Wohnraum werde auch benötigt um Abwanderungen zu stoppen und die Neuansiedlung , z. B. von Fachkräften, zu ermöglichen. Das Wohnraumförderprogramm benötige eine Nachschärfung und Aktualisierung. Man solle keine stadteigenen Flächen an Private veräern sondern in das Stiftungsvermögen überführen. Es sei dringend und wichtig, Wohnraum zu schaffen.

 

Ratsherr Pols weist darauf hin, dass es bereits heute eine zwanzigjährige Bindungsfrist für geförderten Wohnraum gebe. Er fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, ihre Blockadehaltung, z.B. beim Baugebiet Wienebüttel, aufzugeben. In dem Gebiet habe man soziale Gesichtspunkte verankert. Es sei Zeit, ins Bauen zu kommen. Im Übrigen müssten die Rahmenbedingungen vom Land und vom Bund gemacht werden.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch stellt richtig, dass es keine politische Behinderung für das Bauen gebe, die aktuellen Rahmenbedingungen würden dies verhindern.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass es einen Ratsbeschluss hinsichtlich der Umsetzung des Gebietes „Am Wienebütteler Weg“ gebe. Der mündliche Verhandlungstermin für das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht finde am 04.05.23 statt. Der politische Auftrag, schnellstmöglich mit der Erschließung zu beginnen, habe Bestand. Hier befände man sich in der Klärung mit dem Nds. Ministeriumr Inneres und Sport (MI), um rechtlich einwandfrei zu agieren. Diesen Auftrag an die Verwaltung beinhalte auch der Ratsbeschluss. Geklärt werden müsse, ob die AGL unter Haftungsfreistellung zur Erschließung angewiesen werden kann, ohne dass dies der Zustimmung des MI bedürfe. Im Raum stehe aber auch, dass es einer ausdrücklichen Haftungsfreistellung der AGL bedürfe, die nur mit Zustimmung des MI erfolgen könne. Sobald das Ergebnis vorliege, werde der Rat erneut befasst.

 

Ratsherr Meyn berichtet, dass ihm auf Nachfrage aus dem MI heraus bestätigt wurde, dass der letzte Kontakt der Stadtverwaltung mit der Kommunalaufsicht am 20.12.22 stattgefunden habe. Dort liege kein Antrag zur Entscheidung vor.

 

Herr Bahr, Leiter des Rechtsamtes der Hansestadt Lüneburg, weist darauf hin, dass der Kontakt mit der Kommunalaufsicht noch nicht auf einen Beschluss gerichtet ist. Es gehe um die Abstimmung über das weitere Verfahren. Dabei würden zwei Optionen, gesellschaftsrechtlicher Beschluss oder Haftungsfreistellung, geprüft, wie Herr Moßmann schon ausgeführt habe.

 

Erster Stadtrat Moßmann fügt hinzu, dass die Rechtsfrage zu klären ist, ob die Anweisung der Geschäftsführung der AGL, die seitens der Geschäftsführung geforderte Haftungsfreistellung beinhalte, und ohne Zustimmung des MI erfolgen könne.  Wenn  eine Haftungsfreistellung gegenüber der AGL ausdrücklich erklärt werden müsse, sei die Zustimmung des MI notwendig und das Verfahren dürfte sich über Monate hinziehen, was möglichst vermieden werden soll. Es handele sich hierbei also auch um gesellschaftsrechtliche Fragen, die parallel mit einer Anwaltskanzlei geklärt würden.

 

Ratsherr Soldan geht auf die Probleme ein, die sich durch die Anhebung der Zinssätze durch die EZB ergeben. Mit den Kostensteigerungen sei eine Kostendeckung nicht mehr möglich. Die Bauindustrie habe bereits weniger Aufträge, geförderter Wohnungsbau sei nicht mehr realisierbar. Niemand werde mit Verlusten arbeiten wollen. Die Stiftungen seien verpflichtet, ihr Kapital zu erhalten. Die aktuellen Rahmenbedingungen sprächen gegen den Bau von günstigem Wohnraum.

 

Ratsfrau Widawski weist auf die Verpflichtung gegen den Menschen hin, die in miserablen Wohnverhältnissen leben. Die Mietpolitik müsse geändert werden. Im Stadtteil Kaltenmoor habe der neue Quartiersmanager eine Begehung unternommen und sich von den Zuständen überzeugt. Man müsse dazu kommen, die Konzerne zu Verbesserungen bringen zu können.

 

Ratsherr Neumann spricht sich dafür aus, Prioritäten zu schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde die Ausweisung neuer Baugebiete verhindern. Erbbaurechte würden sich am Grundstückswert berechnen und damit auch nicht günstig sein. Außerdem würden die Erbbaurechtsnehmer nie an Eigentum kommen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers beantragt, die Beratung des Tagesordnungspunktes fortzusetzen. Damit soll ermöglicht werden, Aussagen klarzustellen. Sie verweist dabei auf die Nachfrage der Fraktion bei der Kommunalaufsicht, die ergeben hat, dass es seit dem 20.12.22 keinen Austausch mit der Verwaltung zum Gebiet Am Wienebütteler Weg gab.

 

Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

 

Ratsvorsitzende Grunau stellt fest, dass der Antrag auf Fortsetzung der Beratung nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch stellt klar, dass die Verwaltung die Aufträge des Rates erst nimmt und intensiv an einer schnellen aber rechtliche sauberen Lösung arbeitet, um mit der Erschließung beginnen zu können. Dieser Auftrag würde unabhängig von ihrem eigenen Abstimmungsverhalten verfolgt.

 

Ratsfrau Kabasci weist in einer persönlichen Erklärung vorgebrachte Vorwürfe zurück. Sie wünsche sich mehr gegenseitige Wertschätzung.

 

Ratsherr Pols stellt in einer persönlichen Erklärung klar, dass er keine persönlichen Angriffe formuliert, sondern sich auf die Sachthemen bezogen habe.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2