Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erklärt hinsichtlich der Vorstellung der beiden Bauvorhaben im nichtöffentlichen Teil, dass grundsätzlich Gesetze bestimmen, ob Beratungsgegenstände öffentlich oder nichtöffentlich zu beraten sind.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Alt. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg sind die Sitzungen des Rates öffentlich, soweit nicht das berechtigte Interesse Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Das Interesse Einzelner bestehe in diesem Falle in der Wahrung des Rechts auf Amtsverschwiegenheit gem. § 30 VwVfG.
Gemäß § 24 der Geschäftsordnung gelten die Regelungen analog auch für die Fachausschüsse.
Verwaltungsverfahren (hier: das Bauantragsverfahren) seien damit grundsätzlich nichtöffentlich vorzutragen. Die Vorstellung von nicht beschiedenen Bauvorhaben im Ausschuss setze zudem das Einvernehmen des Bauantragssteller sowie der Bauverwaltung/der Oberbürgermeisterin voraus. Diese Rechtslage lasse sich auch nicht durch einen Beschluss der Ausschussmehrheit ändern.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. |
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