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Ratsmitglied Soldan nimmt Bezug auf die in der Ratssitzung vorgestellte Bahnplanung „Alpha-E“ in der Bleckeder Landstraße und wirft die Frage auf, ob es sinnvoll sei, die Bleckeder Landstraße bereits umzuplanen, wenn die Entwicklung um die Bahnbrücken bislang noch ungewiss sei.
Stadtrat Moßmann beantwortet die Frage dahingehend, dass die vorhandenen Breiten unter der Brücke für zwei Fahrspuren und beidseitige regelkonforme Fuß- und Radverkehrsanlagen zu schmal seien. Deshalb wurde vor Jahren Kontakt zur Deutschen Bahn aufgenommen. Die Brücke sei ohnehin abgängig, weshalb die Hansestadt Lüneburg die Forderung nach einem größeren Querschnitt stellte. Für die weitere Umplanung der Bleckeder Landstraße sei dies unschädlich und die Planung im oberen Bereich könne bereits anlaufen.
Weiterhin fragt Ratsmitglied Soldan nach, ob die Bushaltestelle am Ochsenmarkt bereits barrierefrei ausgebaut sei.
Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass ein Umbau frühestens 2024 erfolgen könne.
Zuletzt erkundigt sich Ratsmitglied Soldan, ob die Verwaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsführung in der Kalandstraße und Haagestraße bereits Kontakt mit der Firma Tschorn aufgenommen habe und die Belieferung auch weiterhin möglich sei.
Stadtrat Moßmann beantwortet die Frage dahingehend, dass bereits mehrere Termine stattfanden und zudem ein neuer Termin mit einer Belieferung zur Hauptverkehrszeit als Probe angesetzt sei.
Ratsmitglied John fragt nach, wie die grundsätzliche Belieferung mit der Post und Paketdiensten in der Hindenburgstraße mit dem geplanten Radfahrstreifen auf der Hindenburgstraße zukünftig aussehen solle. Zudem stellt Ratsmitglied John die Frage, ob im Rahmen des NUMP statt mit Bürgerbussen auch mit Taxiunternehmen Vereinbarungen geschlossen werden können, damit sich für ältere Personen vergünstigte Transportmöglichkeiten eröffnen.
Bezugnehmend auf die Hindenburgstraße weist Stadtrat Moßmann darauf hin, dass aktuell bereits Belieferungen durch Postfahrzeuge zu leichten Verkehrseinschränkungen führen können und Lieferdienste bereits gezielt auf die Garlopstraße ausweichen würden. Für größere Wohnungsumzüge mit Sattelschleppern oder Lastkraftwagen würden Ausnahmegenehmigungen erteilt. In Bezug auf den ÖPNV wird auf die Zuständigkeit des Landkreises Lüneburg als Aufgabenträger verwiesen. Es sei zudem fraglich, ob derartige Vereinbarungen für die Taxiunternehmen wirtschaftlich und in der Folge interessant seien.
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