Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man im Mai diesen Jahres einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurde versprochen, dass eine Bürgerversammlung stattfindet.
Im Januar würde man die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung starten wollen. Hierzu schlägt Stadtbaurätin Gundermann vor, zunächst die Bürgerversammlung durchzuführen und anschließend die Auslegung zu beginnen. Andernfalls könne auch zuerst durch die Auslegung die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden und dann die Bürgerversammlung stattfinden.
Ratsherr Gros, Bürgermeisterin Lotze und Ratsherr Kohlstedt sprechen sich dafür aus, dass zuerst die Auslegung stattfindet und anschließend die Bürgerversammlung organisiert wird. So kenne man vorher die eingebrachten Stellungnahmen und Belange und könne sich besser auf die Bürgerversammlung vorbereiten.
Bürgermeisterin John ist der Meinung, dass zuerst die Bürger:innen in einer Versammlung informiert werden sollten und danach die Auslegung gestartet werden könne.
Der stellvertretene Ausschussvorsitzende, Ratsherr von Nordheim, lässt über die Reihenfolge der Beteiligung abstimmen. Die Mehrheit des Ausschusses stimmt dafür, dass zunächst die Auslegung und anschließend die Bürgerversammlung stattfindet.
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