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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 25.11.2022    
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10305/22 Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 345.036,86 EUR wird ein Betrag in Höhe von 115.012,29 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 228.239,63 EUR der zweckgebundenen Rücklage / Gebäuderücklage zugehrt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.784,94 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  Ja-Stimmen: 6 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0