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Auszug - Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) sowie Anpassung des Gebührentarifs nach § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 FwGeBS  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2022    
Zeit: 15:30 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/10336/22 Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) sowie Anpassung des Gebührentarifs nach § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 FwGeBS
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   DEZERNAT III
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   03 - Steuerung und Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Moßmann berichtet von den aktuellen Diskussionen, insbesondere bezogen auf die Laternenumzüge im Stadtgebiet.

Er führt an, dass die Verkehrsregelung bisher gesetzlich der Polizei vorbehalten war.

Nach Änderung des Brandschutzgesetzes bestehe nun die Möglichkeit, per Ratsbeschluss diese freiwillige Aufgabe für die Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen an die Feuerwehr zu übertragen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist und die Pflichtaufgaben der Feuerwehr nicht gefährdet seien.

Von dieser Regelung habe der Stadtrat in seiner letzten Sitzung Gebrauch gemacht, die nur auf die bisher bestehenden vier Laternenumzüge angewendet werden sollen.

 

Herr Moßmann fügt hinzu, dass diese freiwillige Aufgabe kostenpflichtig sei.

Auf Wunsch des Rates solle über die Änderung der Feuerwehrgebührensatzung eine Gebührenfreiheit eingeführt werden.

Trotz dessen sei diese Leistung für die Hansestadt Lüneburg umsatzsteuerpflichtig, sodass die Umsatzsteuer trotz fehlender Erträge aus dem allgemeinen Haushalt der Hansestadt bezahlt werden müsse.

 

Weiterhin soll in diesem Tagesordnungspunkt über die Anpassung des Gebührentarifs zur Feuerwehrgebührensatzung beschlossen werden, die alljährlich nach einer Kalkulation zu überprüfen sei.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die beigefügte Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS).

 

  1. Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben für das Jahr 2023 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2022 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung zum 01.01.2023 beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0