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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.11.2022    
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es liegen fünf Einwohnerfragen (s. Anlage 1) vor.

 

1. Einwohnerfrage zum Thema Hindenburgstraße

 

Stadtrat Moßmann gibt an, dass diese Frage unter dem TOP 9 beantwortet werde.

 

2. Einwohnerfrage zum Thema Radabstellanlagen in Wohngebieten

 

Stadtrat Moßmann erinnert an den letzten Mobilitätsausschuss, in welchem über die Mobilitätsstationen informiert wurde. An diesen werden auch Radabstellanlagen platziert.

 

Auf die Frage hin, ob diese überdacht sein werden, antwortet Stadtrat Mmann, dass die derzeitige Planung dies nicht vorsehe.

 

3. Einwohnerfrage zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

3.1. Was wird in Lüneburg unternommen, um Geschwindigkeitsverstöße zu unterbinden?

 

Bei Beschwerden zu überhöhten Geschwindigkeiten werden zunächst durch die Hansestadt Lüneburg kontrollierende Messungen durch die sogenannten Smiley-Geräte durchgeführt. Diese Ergebnisse werden an den Landkreis Lüneburg und die Polizei sowie den Straßenbaulastträger weitergegeben. Je nach Ergebnis werde dann in den zuständigen Behörden geprüft, ob Maßnahmen notwendig seien. Der Landkreis Lüneburg prüfe, ob sanktionierende Messungen notwendig, aber auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich seien. Die Polizei werde bei Unfallhäufungsstellen tätig. Der Straßenbaulastträger prüfe, ob durch bauliche Maßnahmen z.B. Verschwenkungen, Einengungen eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden können.

 

3.2. Wie viele stationäre und mobile "Blitzer" gibt es im Stadtgebiet?

 

Die Hansestadt Lüneburg habe neun der Smiley-Geräte für kontrollierende Messungen im Einsatz. Dazu kämen feste Standorte wie z.B. Ochtmisser Kirchsteig, um auf Besonderheiten aufmerksam zu machen.

 

Der Landkreis habe drei stationäre Überwachungseinrichtungen im Stadtgebiet installiert und betreibe diese. Diese stehen an der Ostumgehung.

Des Weiteren habe der Landkreis eine mobile Station (Stativ) und drei Semistationen (Blitzer-Anhänger), die alle im Landkreisgebiet und somit auch im Stadtgebiet zum Einsatz kämen. Es gebe im Stadtgebiet 22 Messstellen für die Semistationen und 32 Messstellen für die mobile Station. Diese seien mit der Polizei abgestimmt.

 

3.3. Gibt es Überlegungen mehr Blitzer zu installieren (z. B. in der Nähe von sensiblen Einrichtungen)?

 

Aus dem Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg ergebe sich aus § 7 Regelungen zum ruhenden und fließenden Verkehr, dass für die mobilen Überwachungseinrichtungen die Zuständigkeit allein beim Landkreis Lüneburg läge.

Feste Überwachungseinrichtungen könne die Hansestadt im Benehmen mit dem Landkreis auf eigene Kosten installieren und betreiben. Einzelheiten blieben einer besonderen Vereinbarung vorbehalten. Die Hansestadt habe von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

 

Es gebe keine Überlegungen Überwachungseinrichtungen durch die Hansestadt zu installieren und zu betreiben. Auch der Landkreis hege keine Überlegungen dazu.

 

Zudem sei anzumerken, dass es rechtliche Vorgaben für die Aufstellung, die Örtlichkeit und den Abstand des Überwachungsgerätes zum Beginn des geschwindigkeitsbegrenzten Bereiches gebe. Somit könne es sein, dass gerade bei sensiblen Einrichtungen, bei denen die Länge des Bereiches durch die VwV-StVO vorgeschrieben sei („Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“), keine sanktionierenden Geschwindigkeitsmessungen möglich seien.

 

4. Einwohnerfrage zum Thema Fahrradpiktogramme

 

Durch den Wechsel eines Wirtschaftsministers ändere sich nicht automatisch die rechtliche Beurteilung zu Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier Fahrrad-Piktogrammketten. Die angesprochenen Piktogramme auf dem Munstermannskamp wurden vor 2012 markiert und haben daher „vorübergehenden Bestandsschutz“, dürften aber nicht mehr erneuert werden, wenn verschlissen, weil diese lt. des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

rechtlich nicht zulässig seien. Grundsätzlich gelte, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen, sofern keine benutzungspflichtige Radverkehrsführung vorliege. Dies sei eine allgemeine Regelung der StVO (§ 2 Abs. 1 und 4 StVO) und werde nicht durch ein gesondertes Verkehrszeichen angeordnet. Nach § 39 Abs. 5 S. 1 StVO seien auch Markierungen Verkehrszeichen.

Nach VwV-StVO Ziffer III Nr. 1 zu §§ 39-43 StVO dürfe grundsätzlich nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen von den Verkehrsbehörden angeordnet werden. Gem. § 39 Abs. 5 S. 8 StVO dienen Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen und habe daher selbst keine verbindliche rechtliche Wirkung. Diese habe gem. VwV-StVO Ziffer IV Nr. 7 zur §§ 39-43 StVO lediglich den Zweck, zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam zu machen. Von dieser Möglichkeit sei nur sparsam Gebrauch zu machen.

Es handle sich bei der Führung des Radverkehrs innerorts im Mischverkehr, gerade nicht um eine Anordnung per Verkehrszeichen, sondern um eine allgemeine Regelung der StVO. Darüber hinaus sei hierauf auch nicht explizit hinzuweisen, da es sich vorliegend um eine typische innerörtliche Verkehrssituation handle, mit der die am Verkehr Teilnehmenden zu rechnen haben. Die Fahrradpiktogramme würden in einem solchen Fall zweckentfremdet und eine rechtliche Wirkung vorgetäuscht werden. Gegebenenfalls könne es auch zu Verständnisproblemen kommen, da der Kraftfahrzeugverkehr die Wirkung dieses Piktogramms nicht abschätzen könne.

Die in Rede stehenden Fahrradpiktogramme als Sinnbild Radverkehr seien gem. VwV-StVO Ziffer I Nr. 3 und Nr. 5 zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO lediglich für die Markierung von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen vorgesehen.

Eine anderweitige Markierung sei durch die StVO oder die hierzu ergangenen VwV nicht definiert und sei damit unzulässig.

Weiterhin führe das Ministerium im Dezember 2021 wie folgt aus:

Radverkehr, der die Straße befährt, dürfe nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden (§ 5 Abs. 4 StVO). Studien haben nachgewiesen, dass der Sicherheitsabstand ohne eine Schutzstreifen- oder Radstreifenmarkierung eher eingehalten werde und ein rücksichtsvolleres Überholen erfolge. Auch vor diesem Hintergrund sei eine zusätzliche Markierung auf der Straße nicht erforderlich.

Nichtsdestotrotz werde die Hansestadt Lüneburg den Wechsel in der niedersächsischen Landesregierung zum Anlass nehmen, das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung erneut um eine rechtliche Einschätzung zur besonderen Thematik „Piktogrammketten“ bitten.

Insbesondere werde hier auch nach konkreten Punkten aus dem im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigte Förderung des Radverkehrs und deren Belange , wie z.B. die Forderungen nach einer grundlegenden Reform des StVG u.ä. gefragt.

 

5. Einwohnerfrage zum Thema „Haushaltsplanung 2023: Ausbau Radverkehr / Marienplatz“

 

Ratsmitglied Kohlstedt gibt an, dass sich zurzeit in der Haushaltsplanung befunden wird. Aufgrund des hohen Defizits, werden sich alle Maßnahmen genauestens angesehen werden und nicht nur die Radwegeplanung oder die Umgestaltung des Marienplatzes. Es müsse sehr bewusst Augenmaß bewahrt werden.

 

Ratsmitglied Bieber schließt sich Herrn Kohlstedt an undsst wissen, dass die Radwegeplanung nicht aus dem Haushalt gestrichen werde. Die Planung sei dazu eng getaktet, welche zum Teil auch durch Fördergelder finanziert werde, was dazu hre, dass die Maßnahmen nicht verschoben werden.

 

Ratsmitglied Balmaceda bringt vor, dass die Hansestadt dem Klima- und Ratentscheid beigetreten sei und sich somit unter dem Vorbehalt des Gesagtem der Vorredner, daran gehalten werde.

 

Ratsmitglied Soldan äert, dass eine nachhaltige Haushaltspolitik bedeute, dass die nachfolgende Generation immer noch Gestaltungsmöglichkeiten haben wird. Investitionen die die Hansestadt jetzt umsetzen möchte, müsste durch Kassenkredite finanziert werden, dies sei seiner Meinung nach nicht nachhaltig. So gesehenssten alle Investitionen auf den Prüfstand. Er halte es für sinnvoller in Köpfe zu investieren, als in Beton und Asphalt.

 

Ratsmitglied Neumann betont auch nochmals das hohe Haushalts-Defizit und es müsse geschaut werden, was in diesem Zusammenhang priorisiert werde.

 

Ratsmitglied Goralczyk empfindet die Anfrage als unpassend. Die Ratsmitglieder seien unteranderem dazu gewählt, um sparsam mit dem Haushalt umzugehen. Es müsse einerseits auf den Klimawandel geachtet werden, andererseits muss jedoch auch an die Mobilität Rücksicht genommen werden. Die Behauptung, dass die Hansestadt den Klimaschutz ausbremse, halte er für nicht richtig.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage 1 (571 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage 2 (354 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage 3 (343 KB)      
Anlage 4 4 Einwohnerfrage 4 (354 KB)      
Anlage 5 5 Einwohnerfrage 5 (191 KB)