Bürgerinformationssystem
Frau Orth bittet darum, den Tagesordnungspunkt sechs, der nach der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt drei als Tagesordnungspunkt acht behandelt werden sollte, als Tagesordnungspunkt sieben zu behandeln, da sie noch Anschlusstermine hat. Frau Widawaski stellt die Bitte zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis:
Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt sechs wird als Tagesordnungspunkt sieben behandelt. Frau Orth stellt anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage sechs dem Protokoll beigefügt ist, die aktuelle Fachkräftesituation in den Kindertagesstätten in Niedersachsen vor. Sie geht insbesondere auf die hohe Anzahl der unbesetzten Stellen, die zu geringe Verfügungszeit der pädagogischen Fachkräfte und den hohen Krankenstand der pädagogischen Fachkräfte ein. Die Leitungskräfte müssen verstärkt Gruppendienste übernehmen, um die Betreuung der Kinder sicher zu stellen. Die Personalengpässe führen zu erhöhter Belastung und damit zu einem erhöhten Krankenstand der pädagogischen Fachkräfte. Folgen hiervon sind, dass zunehmend nur noch Betreuungs- und keine Bildungsarbeit geleistet werden kann und Gruppen wegen fehlendem Personal geschlossen werden müssen. Die Vorgaben zum Qualitätsanspruch können durch die Kindertagesstätten nicht gewährleistet werden. In Niedersachsen beträgt die Verfügungszeit je Gruppe – unabhängig wie viele pädagogische Fachkräfte in der Gruppe tätig sind – gemäß dem Niedersächsischem Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) siebeneinhalb Wochenstunden. Im Vergleich hierzu steht jeder pädagogischen Fachkraft in Baden-Württemberg eine Verfügungszeit von zehn Wochenstunden zu.
Ergebnis:
Zur Kenntnis genommen.
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