Bürgerinformationssystem
Ein Einwohner bittet um Informationen zu folgendem Sachverhalt: seine Tochter besucht die Kindertagesstätte Schatzkiste im Stadtgebiet Lüneburg. Im Februar 2022 fiel an zehn aufeinanderfolgenden Werktagen die Betreuung in der Gruppe, die seine Tochter besucht, wegen der Corona-Erkrankung zweier Erzieherinnen aus. Die Betreuung in den weiteren Gruppen der Kindertagesstätte fand statt. Aufgrund von Personalmangel konnte der Betreuungsschlüssel der Gruppe, in der seine Tochter betreut wird, nicht bedient werden und die Gruppe musste geschlossen werden. Obwohl der § 10a der Benutzung- und Elternbeitragsordnung eine Entgelterstattung vorsieht, wenn an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen die Betreuung wegen Personalmangel durch Krankheit ausfällt, wurden die Beiträge nicht erstattet. Die Nachfrage bei der Verwaltung zur Erstattung der Elternbeiträge wurde mit dem Verweis auf die Corona Regelungen verneint. Der Einwohner möchte wissen, warum die Elternbeiträge für den oben genannten Zeitraum nicht erstattet werden. Des Weiteren bittet er um Auskunft, warum der Essensbeitrag gezahlt werden muss, wenn zwei Wochen lang kein Essen geliefert und in Anspruch genommen wurde und was mit Essen passiert, dass von den Kindern nicht in Anspruch genommen wird – wird dies weggeschmissen? Frau Bauer erläutert, dass kein Essen weggeschmissen wird, sondern die Bestellungen dem Bedarf angepasst werden. Frau Bauer weist darauf hin, dass der Fragesteller zu dieser Thematik bereits vor vielen Wochen eine Anfrage per E-Mail geschickt und eine ausführliche schriftliche Erläuterung dazu erhalten hat, warum eine Erstattung der Elternbeiträge nicht erfolgen konnte. Aus der Erinnerung heraus stellt sich der Sachverhalt anders dar, als er jetzt vom Fragesteller dargestellt wurde. Sie bestätigt, dass grundsätzlich nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg Eltern anteilig das Entgelt erstattet wird, wenn an mindestens drei aufeinanderfolgenden Betreuungstagen die Betreuung aus Gründen, die ausschließlich der Träger zu verantworten hat, ausfällt. Frau Schäfer erklärt, dass die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung aktuell neu aufgestellt wird. Die zu erhebenden Elternbeiträge sollen sozialgerecht angepasst werden. Eine vollständige Abschaffung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen, da diese wichtig für die Qualitätssicherung der Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten sind. Frau Henze erläutert, dass grundsätzlich rechtlich geprüft werden muss, ob Beiträge erhoben werden dürfen, wenn eine Dienstleistung wegen höherer Gewalt nicht erbracht werden kann. Der Fragesteller geht nochmal darauf ein, dass es sich hier um Krankheit handelte, die in § 10a der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung eindeutig geregelt ist, auch wenn die Betreuung wegen Corona nicht erfolgen konnte. Im Jahr 2021 wurden die Elternbeiträge erstattet, warum erfolgt keine Erstattung im Jahr 2022? Frau Bauer erläutert, dass es im Jahr 2021 lange Schließzeiten wegen der Coronapandemie gab und nur eine Notbetreuung angeboten werden konnte. Im Jahr 2022 gab es keine coronabedingten Schließzeiten, die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten erfolgte im Regelbetrieb. Nur vereinzelt mussten Gruppen wegen einer behördlich auferlegten Quarantäneanordnung geschlossen werden. Frau Bauseneick bietet Herrn Pauly ein Gespräch an, hierzu möge er vorab seine Ausführungen an sie übermitteln. Herr Neumann merkt an, dass eine Erläuterung des § 10a der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung erforderlich ist.
Ergebnis Die Einwohnerfrage wurde behandelt.
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