Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Helms, Frau Gutzeit und Herr Meyer von der Tennet GmbH erläutern die geplanten Maßnahmen anhand der im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Lüneburg zu diesem Tagesordnungspunkt eingestellten Präsentation.
Aufgrund des gestiegenen Strombedarfs sei die Energieachse Nord-Süd mit nur einer Leitung nicht mehr bedarfsgerecht ausgestattet. Die in Planung befindliche zweite Leitung werde die Notwendigkeit eines neuen Umspannwerkes nach sich ziehen.
Nach einer Antragskonferenz im Jahr 2023 sei es anlässlich des sich anschließenden Raumordnungsverfahrens für jede Person möglich, sich zu beteiligen, Fragen zu stellen und Einwendungen einzubringen. Der Tennet GmbH sei ein begleitender informeller Dialog in der Region sehr wichtig. Zu diesem Zweck würden Informationsmärkte stattfinden und Einzelgespräche angeboten werden.
Auf die Nachfrage der Ortsbürgermeisterin John zu der geplanten Lage des neuen Umspannwerkes erläutert Herr Helms, dass dies noch nicht festgelegt worden sei. Die Datengrundlagen würden noch erarbeitet und kämen im planungsrechtlichen Verfahren zum Tragen.
Auf Nachfrage des Ortsratsmitgliedes Nehring zu der geplanten Trassenführung erläutert Herr Helms, dass grundsätzlich zunächst der Ausbau von Bestandsleitungen geprüft werde, um das Zerschneiden weiterer Räume zu vermeiden.
Nachdem Ortsbürgermeisterin John den Tagesordnungspunkt für Fragen von anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern frei gibt, fragt ein Einwohner, ob die Möglichkeit einer unterirdischen Verlegung geprüft werde. Herr Helms erklärt, dass das Bundesbedarfsplangesetz regelt, welche Technik verbaut werden dürfe. Für eine Erdverkabelung sei zwar keine Freizeichnung vorhanden, es sei jedoch in einigen Modellregionen in der Tat eine Teilerdverkabelung erfolgt. Hier würden jetzt erste Erfahrungen abgewartet. Nach der Erprobungsphase in den Modellregionen würden dann Rückschlüsse für die Zukunft gezogen werden.
Die Frage des Ortsratsmitgliedes Nehring, ob in dem Zeitplan der Tennet GmbH auch mögliche Klageverfahren berücksichtigt worden seien, beantwortet Herr Helms dahingehend, dass aufgrund des transparenten Vorgehens und der geplanten engmaschigen Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsregionen nicht mit Klageverfahren gerechnet werde.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||