Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Eberhard zeigt
anhand des aushängenden B-Plans den Geltungsbereich auf. Sachstand ist, dass
für den bereits im Ortsrat vorgestellten B-Plan die frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchgeführt wurde. Eine erste Zusammenkunft der beteiligten Eigentümer wurde bereits
mit dem Ziel abgehalten, dass mit den Eigentümern eine Übereinkunft dergestalt
erzielt wird, dass mit ihnen ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. In
diesem Vertrag soll die Erschließung der Grundstücke gesichert werden. Die
Diskussion der Eigentümer untereinander läuft derzeit noch. Von der
Grundkonzeption wird es nur leichte Abwandelungen geben. Die Erschließung wird
jetzt so im weitergehenden Verfahren eingearbeitet, dass für alle Grundstücke
ein in etwa gleich großer Erschließungsanteil zu erbringen ist. An den städtebaulichen Grundwerten wird weiterhin festgehalten. Ca. 20 Wohnhäuser werden auf Grundstücken von jeweils ca. 750 m² entstehen, angelehnt an die auch im Baugebiet „Oedeme-Süd“ bestehenden Grundsätze. Sobald
mit den Eigentümern Einigung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
erzielt wurde, soll das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Ortsratsmitglied
John entnimmt der
jetzigen Planung, dass es jetzt 4 – 5 Häuser mehr sein werden, als in der
ursprünglichen Planung. Fachbereichsleiter
Eberhard erklärt
dies damit, dass bei der Erstellung der ursprünglichen Planung noch nicht klar
war, inwieweit einige Flächen für den Gärtnereibetrieb noch benötigt werden. Eingegangen
wird auf die Biotopfläche. Die Biotopfläche ist an anderer Stelle in der Nähe
gelegen ersetzbar. Die Teichfläche bleibt erhalten. Ortsratsmitglied
John möchte wissen,
ob, wenn der Teich durch die Baumaßnahmen austrocknen sollte, aus dieser Fläche
auch Bauland werden könnte. Ortsbürgermeister
Körner weist darauf
hin, dass der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde ein wachsames Auge darauf
werfen wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ortsrat Oedeme nimmt den Sachstandsbericht einvernehmlich zur Kenntnis. |
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