Bürgerinformationssystem
10.1 Ratskeller
Ratsherr von Nordheim stellt folgende Fragen:
Unter welchen Bedingungen kann der Ratskeller wieder geöffnet und betrieben werden?
a) Was exakt führte zur Schließung des Ratskellers? Wo ist dies dokumentiert und nachzulesen? Wer war der letzte Betreiber?
b) Wer ist heute zuständig für den Ratskeller? Haben die Jahre der Schließung den Zustand verbessert/verschlechtert? (Raumluftwerte/Schadstoffe/Feuchtigkeit etc.) Letzte Prüfung? Wie hat sich das Raumvolumen durch den Toiletteneinbau verändert?
c) Öffnungen für z.B. Veranstaltungen/Ausstellungen: Welche Voraussetzungen seitens der Stadtverwaltung?
d) Öffnung für Gastronomiebetrieb: Welche Voraussetzungen seitens der Stadtverwaltung?
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Pächter den Ratskeller vor ca. 12 Jahren auch wegen der hohen Schadstoffbelastungen aufgegeben habe. Die damaligen Kosten für eine Ertüchtigung hätten bei über 1.000.000 € gelegen und es sei kein Interessent gefunden worden. Für den Ratskeller zuständig sei die Gebäudewirtschaft. Die Fragen nach den Voraussetzungen für eine Öffnung erübrigen sich aufgrund des derzeitigen Zustandes.
10.2 Fläche Hagen/Postweg
Ratsherr Gros erklärt, dass er sich die Entwicklung der Fläche in Hagen am Postweg angesehen habe. Auf der Wiese hätten große Bäume (Streuobstwiese) gestanden. Die Bäume seien vom Eigentümer entfernt worden. Diese Fläche hätten einen geschützten Lebensraum dargestellt. Zudem erkundigt er sich nach dem Verfahrensstand zur Verrohrung der Gewässer und den Bodenaufschüttungen.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Eigentümer die Obstbäume vor vielen Jahren selber gepflanzt habe. Nach und nach habe er nun die Bäume, welche in einem schlechten Zustand waren, gefällt. Grundsätzlich würden besonders wertvolle Bäume durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt. Obstbäume seien von diesem Schutz jedoch ausgenommen. Vor diesem Hintergrund habe der Eigentümer für das Fällen der Apfelbäume keine Genehmigung benötigt und es gebe keine rechtliche Handhabe, um das Fällen zu ahnden.
Ebenso wenig ist das Auffüllen des Bodens von einer Genehmigung abhängig. Nach der Niedersächsischen Bauordnung würde es sich bei Aufschüttungen in diesem Umfang um eine verfahrensfreie Baumaßnahme handeln. Hiervon habe sich der städtische Baukontrolleur bei einem Ortstermin überzeugen können. Bezüglich der Verrohrung des Entwässerungsgrabens sei der Bereich Umwelt weiterhin tätig.
10.3 Kaltasphaltsanierung
Ratsfrau Redenius erkundigt sich, nach welchen Kriterien die Kaltasphaltsanierung auf Straßen erfolgt.
Ergänzung: Grundlage für die Auswahl von Deckensanierungen im Lüneburger Stadtgebiet stellt die Straßendatenbank dar. Außerdem prüfen die Straßenbegeher täglich die Straßen Lüneburgs aufgrund ihrer Verkehrssicherheit. Aus diesen Schadensmeldungen sowie aus Bürgeranfragen wird eine Prioritätenliste für jedes Kalenderjahr erstellt und im Bauausschuss vorgestellt. Je nach Schadensbild wird über das Sanierungsverfahren entschieden. Die nächste Prioritätenliste wird im Herbst vorgestellt. Kaltasphalte sind konsumtiv, Deckensanierungen, bei denen in die Substanz der Straße eingegriffen wird, sind als investive Maßnahmen umzusetzen.
10.4 Brandschutzvorgaben bei Dachaufstockungen/ Dachgeschossen
Ratsfrau Redenius erkundigt sich nach den Unterschieden bei den Brandschutzvorgaben für Büroflächen und Wohnflächen.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Anforderungen an den Brandschutz unterschiedlich sind. Stichpunkte würden dem Protokoll beigefügt.
Ergänzung: Bei Dachaufstockungen zu Bürozwecken werden mit großer Wahrscheinlichkeit zwei bauliche Rettungswege erforderlich sein. Bei Dachgeschossaufstockungen mit Wohnnutzungen genügen meistens Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge und entsprechende Zufahrten. Zudem sieht die Niedersächsische Bauordnung Vergünstigungen bei der Herstellung notwendiger Stellplätze für Gebäude vor, die vor 1993 errichtet wurden. Der Mehrbedarf an Stellplätzen muss für die neu geschaffenen Wohnungen dann nicht gedeckt werden, wenn dies auf dem Grundstück nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten möglich ist.
10.5 Leerstandsmelder
Ratsfrau Redenius fragt, ob der neue Leerstandsmelder auch Dachgeschosse berücksichtigt.
Ergänzung: Dachgeschosse sind nicht in der Erfassung berücksichtigt. Der Leerstandsmelder ist lediglich für Gewerbeflächen in Innenstadtlage geeignet.
10.6 Bewässerung von Bäumen
Ratsherr Grimm erklärt, dass es an den Straßenrändern sowie im Hanseviertel und im Ilmenaugarten Bäume gebe, die von der AGL nicht bewässert werden.
Ergänzung: Sowohl im Hanseviertel als und auch im Ilmenaugarten stehen ein Großteil der Flächen noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Die Übernahme der Flächen erfolgt nach Abnahme. Bestimmte Flächen und Bäume werden dennoch von der AGL bewässert. Hierzu hat es bereits einen gemeinsamen Termin gegeben. Die Straßen- und Grünplanung steht im Kontakt mit der AGL und den Eigentümern der Flächen.
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