Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Umnutzung des Baudenkmals „Altenbrückertorstraße 10“ zum Wohnen/Appartements für Gastprofessoren vor. Sie erklärt, dass zu diesem Projekt bereits im Bauausschuss am 29.01.2018 und am 21.01.2019 vorgetragen wurde.
Die Villa sei für den Eigentümer der Portland-Cement-Fabrik Albert Heyn 1894 erbaut worden. Es würde sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG handeln. Der Denkmalschutz gelte dabei vor allem für die Ursprungsbausubstanz. Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass im Jahr 1933 das Gebäude zu einem Zweifamilienwohnhaus umgebaut wurde. Dabei sei das erdgeschossige Gartenzimmer samt Terrasse und vorgelagerter Treppe errichtet worden. Dieser nachträgliche Anbau von 1933 sowie die vorgelagerte Terrasse und Treppenanlage würde nun abgebrochen, um Platz für einen modernen eingeschossigen Anbau zu schaffen Der geplante Vortragssaal solle sich an der Stelle des Anbaus unmittelbar an das Haus anschließen. Die Erweiterung mit einem Konferenzraum sei ein Kompromiss, um die Eingriffe in die historische Substanz für einen solchen großen Saal im Gebäude zu verhindern. Dies sei denkmalverträglich, sodass eine Genehmigung erteilt wurde.
Die Wiederherstellung der „Kaimauer“ sowie kleine Treppchen hinunter zum Wasser seien nicht Bestandteil des Bauantrages. Die Wiederherstellung der Kaimauer wäre im Kaufvertrag geregelt und die Treppen zum Wasser wären nicht genehmigungsfähig.
Die von Ratsherrn von Nordheim gestellte Anfrage zur „Villa Heyn“ werde im nichtöffentlichen Teil beantwortet.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||