Bürgerinformationssystem

Auszug - Kleingartenanlagenbegehung 2022 - 16:00 Uhr Vereinsheim KGV Gartenfreunde Moorfeld e.V. - 17:00 Uhr Kleingartenanlage Erlenbruch e.V. - 18:00 Uhr Kleingartenanlage Moldenweg e.V.  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Kleingartenanlagenbegehung)
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.07.2022    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim der Gartenfreunde Moorfeld
Ort: Anfahrt über Moorweg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Gartenfreunde Moorfeld e.V.

 

Herr Rhein, Vorsitzender der Gartenfreunde Moorfeld e.V. und Vorsitzender des Kleingärtner Bezirksverbandes e.V. begrüßt den Ausschuss und berichtet, dass der Kleingartenverein Moorfeld einer der jüngsten Vereine sei. Flächenmäßig sei der Verein im Stadtgebiet der größte Kleingartenverein. Eine Besonderheit seien die vielen großen Gemeinschaftsflächen, auf denen die Vereinsmitglieder gemeinsam tätig werden könnten. Beispielhaft zeigt Herr Rhein eine ca. 5.000 m² große Gemeinschaftsfläche, welche mit 45 Obstbäumen und Blühstreifen angelegt wurde. Auf dieser Fläche würden auch Obstbaumschnittlehrgänge für den Bezirksverband stattfinden.

 

Herr Rhein merkt an, dass der Parkplatz des Vereins von Besuchern der angrenzenden Kita mitgenutzt werden würden. Die Kita würde nun erweitert, sodass die Nutzung der Parkplätze platzmäßig nicht mehr ausreichen wird. Diesbezüglich müsste eine Regelung getroffen werden.

 

 

Kleingartenanlage Erlenbruch e.V.

 

Die erste Vorsitzende des Vereins, Frau Salewski, erklärt, dass der Verein 21 Kleingärten habe. Die meisten dieser Kleingartenparzellen seien über 1000 m² groß. Auch in diesem Verein herrsche eine hohe Nachfrage nach einem Kleingarten. Eine Warteliste werde nicht geführt, aber freie Gärten würden schnell wieder vergeben.

 

Frau Salewski zeigt einen Kleingarten und erklärt, dass die Flächen aufgrund des hohen Grundwassers schnell feucht werden. Auf Nachfrage berichtet sie, dass man vereinzelt versuche die Parzellen zu verkleinern.

 

Herr Rhein erläutert auf Nachfrage der Ausschussmitglieder, dass die Kleingärten nach unterschiedlichen Kriterien an Bewerber/-innen vergeben werden. Die Bewerber/-innen müssten in den Verein passen. Dabei spiele beispielsweise die Bereitschaft im Verein mitzuwirken eine große Rolle. Zudem gibt er weitere Informationen zu den Vereinsbeiträgen, Pachten und weiteren Kosten.

 

 

Kleingartenanlage Moldenweg e.V.

 

Der erste und zweite Vorsitzende, Herr Lindemann und Herr Hohmeier, führen den Ausschuss durch die Kleingartenanlage. Die einzelnen Gärten seien zwischen 360 m² und 420 m² groß. Auf der Warteliste stünden ca. 25 Personen und zuletzt habe man den Spielplatz erneuert.

 

Ergänzung zur Nachfrage bzgl. zu den Spielgeräten: Bei Erneuerung von Spielgeräten, die auch öffentlich zugänglich sind, ist es empfehlenswert, Standards einzuhalten. Daher sollten auch die Kleingartenvereine nur Spielgeräte verwenden, die TÜV-geprüft sind und für den öffentlichen Bereich freigegeben wurden. Der KGV Moldenweg hat aus diesem Grund Zuschüsse für die Erneuerung des Spielplatzes erhalten.

 

Herr Rhein ergänzt, dass es im letzten Jahr eine Besichtigung mit Ratsherrn Gros bezüglich der Grünabfallentsorgung des Vereines gegeben habe. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Kleingärtner keinen Grünabfall den Hang zum Kreidebergsee hinunterwerfen. Man achte bereits seit einigen Jahren darauf und werde auch weiterhin darauf achten.

 

Herr Wurm fragt an, ob die Hecken tatsächlich aufgrund einer Vorgabe seitens der Stadt auf einer bestimmten Höhe geschnitten werden müssten.

 

Frau Keuter, Bereichsleitung 74, wird dies prüfen. Zusätzlich berichtet Frau Keuter, dass die AGL den Winterdienst im Kleingartenverein Moldenweg weiterhin übernehmen wird.

 

Ergänzung: Aus dem Bereich 74 Grünplanung gibt es keine Forderung zur Höhe der Hecken entlang des sog. „Rundwegs“ der durch die Kleingartenanlage führt. Diese ist in der Gartenordnung des KGV unter Punkt 2.7.1 zu finden. So beträgt die Höhe in der Anlage 1,25 m, entlang der Straße 2,50 m.

Grund ist im allgemeinen, dass ein Kleingarten für alle Anwohner und Gartenbesitzer eine Naherholungsfläche darstellt, und man nicht zwischen 2 m hohen grünen Wänden spazieren gehen chte. Diese Heckenhöhe ist also keine Vorgabe der Stadt.