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Auszug - Bebauungsplan Nr. 43, 6. Änderung "Vrestorfer Heide" Aufstellungsbeschluss Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.03.2022    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10002/22 Bebauungsplan Nr. 43, 6. Änderung "Vrestorfer Heide"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation das Vorhaben vor. Erstmalig im Stadtgebiet solle in einem Randbereich eines Gewerbegebietes Wohnbebauung ermöglicht werden. Anhand eines Planes ordnet er die Lage ein und erklärt, dass die Fläche überwiegend ungenutzt sei. Ein Teil werde als Parkplatz genutzt. Im Osten plane man eine Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhausbebauung und im Süden und Westen Gewerbeflächen. Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 43 setze im Vorhabengebiet ein Gewerbegebiet fest. Das Flächenkonzept sehe eine Realisierung von neuen Wohn- und gemischten Bauflächen, ergänzt durch Gewerbeeinheiten bzw. soziale und kulturelle Nutzungen vor. Geplant sei ein Mindestanteil von 30 % mietpreisgebundenem/gefördertem Wohnraum. Eine Vermeidung von Immissionskonflikten solle durch städtebauliche Nutzungsgliederung erfolgen, aber notwendige Einschränkungen im südl. Gewerbegebiet nnten derzeit nicht ausgeschlossen werden. Zudem bemühe man sich um eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, um den üblichen Waldabstand von 30 m um bis zu 5m unterschreiten zu können.

Mit dem Vorhabenträger sse ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans solle im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht (Bebauungsplan der Innenentwicklung) entstehen und die fhzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet erfolgen.

 

Eine schalltechnische Voruntersuchung solle vom Vorhabenträger beauftragt werden. Bisher sei das Gewerbegebiet hinsichtlich des Nachtbetriebes uneingeschränkt, sodass theoretisch Beeinträchtigungen möglich wären. Aktive Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet und/oder architektonische Maßnahmen wie Vorhangfassaden oder abgewandte Wohn-/Schlafräume seien ggf. erforderlich und wären im weiteren Verfahren auszuarbeiten.

 

Ratsherr von Nordheim fragt, ob rmbeeinträchtigungen für die angrenzende Wohnbebauung bekannt wären.

 

Stadtbaurätin Gundermann und Herr Eberhard erklären, dass es nicht um heutige Lärmprobleme gehe, sondern um den Lärm, welcher möglich wäre. Derzeit gebe es keinen Lärm, daher gebe es auch keine Konflikte. Es würde sich um ein Gewerbegebiet nach altem Recht handeln. Deswegen benötige es eine Ertüchtigung der Wohnbebauung oder eine Einschränkung des Gewerbegebietes durch Festsetzungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Oldenburg (Bauhütte Lüneburg) erklärt Herr Eberhard, dass ein Schallgutachten noch erstellt werden müsse. Auch die Form der Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus (Geschosswohnungsbau/Reihenhausbebauung etc.) werde sich im weiteren Verfahren zeigen.

 

Ratsherr Pols sieht die Planungen, ein Gewerbegebiet umzuwandeln, kritisch. Es gebe keine Ressourcen an Gewerbegebieten. Dies würde zum Abwandern von Betrieben und damit von Steuerzahlern und möglichen Arbeitsplätzen führen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es sich um Flächen handelt, die seit langer Zeit nicht genutzt werden. Im Verhältnis zu vorhandenen Gewerbegebieten stelle dies eine kleine Fläche dar. Zudem sei Wohnbebauung eine angenehme Nutzung als Übergang zum Wald. Es gehe hier um einen Wunsch und Antrag eines Eigentümers. Die Chancen und Schwierigkeiten seien dargelegt worden.

 

rgermeisterin Lotze erkundigt sich nach der in der Vorlage genannten sozialen Nutzung.

 

Herr Eberhard erklärt, dass die Fläche nicht als allgemeines/reines Wohngebiet geeignet wäre, sodass diese zwangsweise durch Gewerbe und Dienstleistung zu ergänzen wäre. Vorstellbar wäre auch eine soziale Nutzung.

 

Ratsherr Grimm erkundigt sich nach einer Nutzungsmöglichkeit für Handwerksbetriebe.

Herr Eberhard erklärt, dass nicht störende Handwerksbetriebe in einem Mischgebiet möglich seien.

 

Ratsherr Gros fragt, weshalb auf der Fläche bisher nicht gebaut wurde und erklärt, dass er den verringerten Abstand an das Naturschutzgebiet kritisch sehe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Bewohner den Wald nutzen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es eine Zwischennnutzung als Asylbewerberunterkunft gegeben habe und die Fläche derzeitr den Kindergarten am Kalkberg genutzt werde. Bevor das Vorhaben umgesetzt werden kann, müsse auf die Fertigstellung des neuen Kindergartens gewartet werden.

 

Im Hinblick auf den Abstand zum Wald erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass derzeit eine Bebauung bis an den Waldrand möglich wäre. Der Abstand werde durch dieses Vorhaben erst ermöglicht.

Die Bedenken zur Nutzung des Waldes könne sie nachvollziehen. Hierfür muss eine gute Lösung zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde gefunden werden.

 

Herr Meyer (Lüneburg City Management) erklärt, dass ein gutes Mittelmaß zwischen bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen gefunden werden müsse. Es gebe zu wenig Flächen für kleinere Handwerker, sodass diese abwandern würden.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mit einer Gegenstimme durch den Ratsherrn Pols folgenden Beschluss:

 

  1. r das Gebiet westlich des Vrestorfer Wegs, gegenüber der Straßen Streitmoor und Gungelsbrunnen, nördlich der gewerblichen Bebauung Lüner Rennbahn 22 a und südlich der Waldflächen „Streitmoor“ wird der Bebauungsplan Nr. 43, 6. Änderung „Vrestorfer Heide“ aufgestellt.
    Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus der entsprechenden Anlage dieser Beschlussvorlage. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnnutzungen und gemischten Nutzungen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_220322_BP43,6.Änd._Aufstellungsbeschluss (857 KB)