Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Hollstein möchte wissen, wer bestimmt hat, welche Räume in Schulen gut oder schlecht zu lüften sind. Ferner erkundigt sie sich, ob auch die Schüler*innen mit Masken versorgt werden können.
Frau Bauer erklärt, dass diese Entscheidungen bezüglich der Räume zusammen mit den Schulleitungen getroffen wurden, da damals keine Kapazitäten für die Begehung und Begutachtung der Schulen zur Verfügung standen. Hierfür wurden den Schulleitungen vorab Kriterien für eine gute Belüftung von Räumen zur Verfügung gestellt. Diese haben dann der Verwaltung mitgeteilt, in welchen Räumen die Kriterien nicht erfüllt werden. Bei unklaren Fällen fand eine Begutachtung durch die Gebäudewirtschaft statt.
Bzgl. der Maskenversorgung verweist Frau Oberbürgermeisterin Kalisch auf die Zuständigkeit des Landes.
Herr Mennen drückt seine Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften für die Erfüllung zusätzlicher Aufgaben durch die Corona-Pandemie aus. Darüber hinaus möchte er auf den Antrag bzgl. Luftfilter zu sprechen kommen, welcher in der letzten Ratssitzung beschlossen wurde. Demnach sei eine weitere Anschaffung von Luftfiltern möglich. Des Weiteren erklärt Herr Mennen, dass im Änderungsantrag zu TOP 12 ein zusätzlicher Punkt hinzugefügt wurde. Zukünftig soll die Verwaltung die Schulen besser bei der Ausschöpfung der finanziellen Mittel unterstützen, indem sie den Schulen genau aufzeigt wie viele Mittel noch zur Verfügung stehen, da diesen das Wissen hierüber oftmals fehle.
Frau Bauer teilt mit, dass die Schulen das Wissen über die noch zur Verfügung stehenden Mittel haben. Warum am Ende des Jahres noch Geld übrig ist, könne die Verwaltung nicht erklären Es könne aber nicht am Informationsdefizit liegen.
Herr Seeger unterstützt den Standpunkt von Frau Hollstein und Herrn Mennen. Eine Ablehnung dieses Antrags würde als Schulausschuss ein falsches Zeichen setzen, da der Antrag wichtige Themen beinhaltet.
Frau Bauer setzt dem entgegen, dass viele Themen des Antrags bereits bearbeitet und umgesetzt wurden bzw. die Verwaltung als Schulträger überhaupt nicht zuständig ist.
Frau Filohn möchte sich der Meinung von Herrn Mennen anschließen und unterstützt den Änderungsantrag. Sie hat Verständnis für die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche, sagt jedoch, dass so ein Vorankommen nur schwer möglich ist und deshalb Aufgaben von der Verwaltung freiwillig übernommen werden sollten.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch stellt klar, dass sich die Verwaltung mit diesem Argument nicht rausreden möchte, sondern ein Handeln teilweise nicht erlaubt ist, wenn die Zuständigkeit nicht gegeben ist. Die Verwaltung kann dann nur Aufgaben als freiwillige Leistungen übernehmen.
Frau Schäfer unterstützt den Beitrag von Frau Filohn und sieht den Änderungsantrag als Erkenntnisgewinn, bei dem rausgefunden werden muss, ob Prozesse im Bereich der Mittelverwendung und der Schulsozialarbeit verbessert werden können.
Herr Höfer vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung teilt mit, dass das Land die Aufgabe der Schulsozialarbeit erkennt und in dem Bereich bereits viel getan hat. Ein grundsätzliches Problem ist es aber geeignetes Personal für die Stellen zu finden. Ein noch viel größeres Problem in den nächsten Jahren ist es allerdings, aufgrund von Lehrermangel, die Unterrichtsversorgung gewährleisten zu können. Diese Pflichtaufgabe der Schulen hat Vorrang.
Herr Seeger wirbt dafür klarzustellen, wo die Verwaltung und die Schulen hinwollen. Es bedarf eines Miteinanders der Hansestadt und des Schulausschusses. Bei Nichtzustimmung zu diesem Antrag soll der Ausschuss an die Landesregierung herantreten.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch hofft auf Verständnis aufgrund der derzeitigen schwierigen Situation durch die Corona-Pandemie sowie den Wechsel an der Verwaltungsspitze. Eine Umsetzung aller Maßnahmen ist dadurch nicht immer schnell möglich.
Frau Hollstein freut sich über die Diskussion zu dem Antrag und berichtet über ihren Alltag als Lehrerin. Während der Corona-Pandemie ist die Aufgabenbelastung für Lehrer gestiegen, da die soziale Funktion der Lehrer mehr in den Fokus rückt, wodurch die Bildung an Bedeutung verliert. Oft fehlt es an Ressourcen, um den Bedürfnissen der Schüler*innen und Eltern gerecht zu werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch hat Verständnis für die Situation an den Schulen, jedoch ist die Unterrichtsgestaltung nicht die Aufgabe des Schulträgers, sondern des Landes.
Herr Neumann unterstützt die Argumente von Frau Kalisch und Herrn Höfer und verweist auf die Einhaltung der Zuständigkeiten. Für die Schulsozialarbeit ist das Land zuständig. Die Schulsozialarbeit sei aber bei den derzeitigen Problemen hinsichtlich des Lehrermangels, der Inklusion und der Zusatzbelastung durch Corona nachrangig zu betrachten.
Herr Soldan stimmt dem bereits Gesagtem zu und fordert dazu auf, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Die Schulen sind zudem eigenverantwortlich tätig.
Den erkennbaren Personalmangel sieht auch Frau Bauseneick, betont aber ebenfalls die Unzuständigkeit der Verwaltung. Sie und die anderen Mitglieder der CDU können diesen Antrag somit nicht unterstützen. Die künftigen Sitzungen sollten sich auf die Punkte beschränken die umsetzbar sind. Sie möchte wissen, wie das Stimmungsbild bei den Schulen zu dem Thema des Antrags aussieht.
Frau Wardatzky berichtet, dass in diesem Jahr noch keine Rektorenkonferenz stattfand und deswegen keine thematischen Äußerungen hierzu möglich sind.
Herrn Mennen reicht ein reines Stimmungsbild nicht aus. Er wünscht sich eine Abfrage der Bedarfe bzw. des Ist-Zustandes. Dies setze zwar erstmal einen hohen Arbeitsaufwand voraus, biete dann aber einen Erkenntnisgewinn, mit welchem man sich an das Land wenden könne.
Frau Bauseneick möchte zunächst das Feedback der Schulen abwarten und das Thema auf die nächste Sitzung verschieben.
Herr Soldan weist darauf hin, dass sich durch eine Abfrage der Personalmangel nicht ändert.
Abstimmungsergebnis:
Änderungsantrag angenommen
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Antrag Lehrervertretung abgelehnt
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 8
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