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Auszug - B-Plan 101, 2.Änd. Wohnbebauung Universitätsallee  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.02.2022    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/09898/22 B-Plan 101, 2.Änd. Wohnbebauung Universitätsallee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tetaj
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation das betreffende Grundstück vor. Die Landeskrankenhilfe würde Bauherr sein und die Wohnungen in ihrem Eigentum behalten. Daher wurde ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Die im Geltungsbereich liegende Pappelreihe solle als hochwertiger Grünstreifen erhalten werden. Das Architektur- und Stadtplanungsbüro komme aus Hamburg und mache einen sehr kompetenten, zielorientierten und ökologisch-interessierten Eindruck. Im nächsten Verfahrensschritt würde Stadtbaurätin Gundermann dem Ausschuss das Architekturbüro vorstellen. Sie möchte dieses Vorhaben gerne positiv begleiten.

 

Ratsherr Groß erklärt, dass die Fraktion diesen Entwurf begrüßt und erkundigt sich, wie man dem Starkregen begegnen könne.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es eine Baugrunduntersuchung und ein Entwässerungskonzept geben müsse. Nach dem Beschluss müssten Gutachten erstellt werden.

 

Ratsfrau Raiher regt an, auf dieser Fläche auch Wohnungen für Studierende zu schaffen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass mit der Verpflichtung für den geförderten Wohnungsbau verschiedenen Wohnungsgrößen verbunden seien. Es solle eine gute Mischung von kleinen und großen Wohnungen entstehen.

Neben dem sozialen Wohnungsbau habe man die Landeskrankenhilfe auch über die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Gründächern in Kenntnis gesetzt.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101-2.Änderung eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 101-2.Änderung bekommt die Bezeichnung „Wohnbebauung Universitätsallee“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB).

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.   

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:  12 

Nein-Stimmen:   0 

  Enthaltungen:  0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_LG_Universitaetsallee_ABS 07.02.2022 (1587 KB)