Bürgerinformationssystem
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Frau Bauseneick beantragt, den „Antrag der Ev. luth. Paulusgemeinde zur Kooperations- vereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO, hier: Jugendcafé Kreideberg; Personalkostenzuschuss“ zurückzustellen, bis die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 abgeschlossen und der Haushalt 2022 beschlossen sind.
Frau Bauer erklärt, dass es sich nicht um neue zusätzliche Haushaltsmittel handelt. Die Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt. Es handelt sich bei dem Antrag um die Verlängerung des Personalkostenzuschusses im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der ev. luth. Paulusgemeinde.
Herr Soldan fragt nach dem Sachstand zum geplanten Ausbau des KREDO`s. Wie wird sich nach Abschluss des Ausbaus der Personalbedarf entwickeln?
Frau Steinrücke erläutert, dass die Fördermittel zum Ausbau des KREDO`s bewilligt sind. Personell ist das KREDO gut aufgestellt, es gibt eine Stelle für das Stadtteilmanagement. Der Ausbau ist aufgrund der Kooperation mit vielen Trägern notwendig, um die beengte Situation aufzubrechen, daher entsteht kein erhöhter Personalbedarf.
Frau Bauseneick besteht auf die Zurückstellung des Antrages bis der Haushalt 2022 beschlossen ist.
Herr Soldan weist darauf hin, dass bei Zurückstellung des „Antrages der ev. luth. Paulusgemeinde zur Kooperationsvereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO, hier: Jugendcafé Kreideberg; Personalkostenzuschuss“ die Arbeit unterbrochen wird und gefährdet ist. Mit der Entscheidung über den Antrag soll nicht abgewartet werden.
Frau Bauseneick zieht daraufhin ihren Antrag auf Zurückstellung zurück.
Nachdem es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, stellt Frau Widawski den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 23.06.2011 geändert durch JHA Beschluss vom 21.06.2016 (VO 6718/16) ab dem Jahr 2022 bis 2026 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Unverändert beschlossen. |
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