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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben für das Jahr 2022 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2020 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2021 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 43 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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