Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr JONAS geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein. Es ist lediglich ein Prüfungshinweis anzumerken. Im Ergebnis hat die Prüfung zu keiner Beanstandung geführt, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegensteht.
Ratsherr NEHRING fragt, ob die Forstarbeiten des städtischen Personals vergütet werden. Fachbereichsleiter 2 Herr MÜLLER antwortet, dass die Stiftung über Forstflächen verfügt und für die Bewirtschaftung dieser Flächen kein eigenes Personal beschäftigt. Diese Aufgabe wird von Mitarbeitern der Hansestadt Lüneburg übernommen und auch in Rechnung gestellt. Stabsstellenleiterin 03 Frau GERBER ergänzt, dass im Rahmen des Jahresabschlusses die Personalaufwendungen und die Verwaltungskostenpauschale zwischen Stiftung und Stadt abgerechnet werden.
Es folgt ein Austausch der Mitglieder des Ausschusses über das Thema Erbbaurechte, insbesondere zu den auslaufenden Erbbaurechtsverträgen und steigenden Erbbaurechtszinsen. Abschließend regen der Ausschussvorsitzende Ratsherr SCHWAKE und Beigeordneter PAULY an, dass der Ausschuss für Finanzen und Internen Service beim Thema „Erbbaurechte“ zukünftig stärker mit einbezogen wird. Die Aufnahme als TOP für eine der nächsten Sitzungen wird vorgeschlagen. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei vorübergehender Abwesenheit des Ratsherrn PINNEKAMP folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 968.269,01 EUR wird ein Betrag in Höhe von 513.944,05 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 451.161,86 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 3.163,10 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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