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Beratungsinhalt:
Herr JONAS erklärt, dass auch diese Prüfung im Ergebnis zu keiner Beanstandung geführt hat, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegensteht. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei vorübergehender Abwesenheit des Ratsherrn PINNEKAMP folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 316.861,03 EUR wird ein Betrag in Höhe von 105.620,34 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 210.952,58 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 288,11 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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