Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeister Schultz erläutert, dass nach § 92 Absatz 1 Satz 1 NKomVG das älteste anwesende und dazu bereite Ortsratsmitglied die Leitung der Sitzung für die Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters sowie dessen Stellvertretung übernimmt. Das Ortsratsmitglied Soldan übernimmt die Sitzungsleitung.
Ortsratsmitglied Soldan fragt den Ortsrat nach Wahlvorschlägen für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters.
Die Ortsratsmitglieder schlagen Herrn Schultz zur Wiederwahl vor.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Ortsratsmitglied Soldan fragt den Ortsrat, ob eine geheime Wahl gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Er lässt daher offen über den Wahlvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an. Ergebnis:
Der Ortsrat Ochtmissen wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an. |
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