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Auszug - Wahl des Ortsbürgermeisters oder der Ortsbürgermeisterin gemäß § 92 NKomVG  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2021    
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Ochtmissen
Ort: Vögelser Straße 20, 21339 Ochtmissen
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz erläutert, dass nach § 92 Absatz 1 Satz 1 NKomVG das älteste anwesende und dazu bereite Ortsratsmitglied die Leitung der Sitzung für die Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters sowie dessen Stellvertretung übernimmt. Das Ortsratsmitglied Soldan übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt den Ortsrat nach Wahlvorschlägen für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters.

 

Die Ortsratsmitglieder schlagen Herrn Schultz zur Wiederwahl vor.

 

Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt den Ortsrat, ob eine geheime Wahl gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Er lässt daher offen über den Wahlvorschlag abstimmen.

 

Der Ortsrat wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an.