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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der neuen Ortsratsmitglieder gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2021    
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Ochtmissen
Ort: Vögelser Straße 20, 21339 Ochtmissen
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Ortsbürgermeister Schultz verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten. Anschließend wünscht er allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat in der neuen Wahlperiode.