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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig, bei einer Enthaltung durch Ratsherrn Gros, folgenden Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß anliegender Abwägungsvorschläge geprüft.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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