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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die aktuelle Nutzungsstruktur und den Bebauungsplanentwurf/die Planzeichnung des Vorhabens in dem Bebauungsplangebiet Nr. 73 „Schaperdrift/Teufelsküche“ vor. Zudem präsentiert sie dem Ausschuss den Lageplan sowie die derzeit geplanten Ansichten des Gebäudes. Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass 30 % der Geschossfläche für Wohnen als sozialer Wohnungsbau entstehen solle. Der Stellplatzschlüssel betrage 1,0 für Wohneinheiten mit einer Größe bis 75 m², für Wohneinheiten ab einer Größe von 75 m² 1,5 und für die geförderten Wohneinheiten 0,75. Die Stellplätze würden im Norden und Westen des Gebäudes an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Ratsherr von Nordheim erklärt, dass seine im Vorwege an die Verwaltung gerichtete Anfrage ausführlich mit Schreiben vom 15.09.2021 von Stadtbaurätin Gundermann beantwortet wurde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß anliegender Abwägungsvorschläge geprüft.
2. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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