Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Voraussetzung für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, dass vier Fünftel der Mitglieder der Vertretung sich mit dessen Durchführung einverstanden erklären (bei 43 Ratsmitgliedern sind 35 Ja-Stimmen erforderlich).
Am Umlaufverfahren haben 39 Ratsmitglieder teilgenommen, von denen 36 mit dem Verfahren einverstanden waren.
Ratsvorsitzende John, Beigeordneter Pauly, Ratsfrau Weinert-Brieger und Ratsherr Meyn zählen die abgegebenen Stimmzettel aus. Dabei ergab sich folgende Stimmverteilung:
Schiedsamt – Nord
Frau Arnaud 2 Herr Beich 0 Frau Gödeke 9 Herr Dr. Jahnke 18 Herr Jansen 1 Herr Dr. Scharf 9
Schiedsamt – Süd
Frau Bauseneick 8 Herr Hecht 2 Herr Kubitz 1 Frau Moormann 27 Herr Schwarz 0 1 Enthaltung
Vertretung
Frau Arnaud 1 Herr Beich 0 Frau Gödeke 5 Herr Jansen 2 Herr Dr. Scharf 4 Frau Bauseneick 21 Herr Hecht 2 Herr Kubitz 0 Frau Moormann 4 Herr Schwarz 0
Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der Stimmen, somit 22 Stimmen, erforderlich. Diese Mehrheit wurde nur für den Bezirk Süd durch Frau Moormann erreicht.
Für den Bezirk Nord und die Vertretung ist ein zweiter Wahlgang erforderlich.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Frau Marion Moormann als Schiedsperson.
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