Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation, dass auf-grund vermehrter Anfragen bzgl. einer Aufstockung der Wohngebäude eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften für einen Teilbereich des Bebauungsplanes erforderlich sei. Dadurch solle einerseits eine Erweiterung des Wohnraums für Familien ermöglicht werden und andererseits eine dem Gebiets-charakter angemessene einheitliche Ausgestaltung der Dächer sichergestellt werden. Dabei werden die Gestaltungsgrundsätze aus den weiteren Bebauungsplänen im Hanseviertel II und III übernommen und ergänzt.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass der Bau einer Photovoltaik-Anlage auf den Dächern jedem gestattet sei, aber nicht vorgeschrieben werden könne. Zudem stehe einer späteren separaten Vermietung des durch die Aufstockung entstandenen Wohnraums nichts entgegen. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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