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Beratungsinhalt:
Der Antrag der Fraktion DIE.LINKE Gruppe, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 120 zu erstellen, wird von den Ausschussmitgliedern kontrovers diskutiert.
Oberbürgermeister Mädge verweist auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg in dieser Angelegenheit. Danach sei es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Vorhaben entsprechend den Vorstellungen des Eigentümers zu legalisieren.
Einzelne Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass es in einem Rechtstaat nicht sein könne, dass rechtswidrige Zustände geschaffen werden und dann verlangt werde, diese nachträglich zu legalisieren.
Beschluss:
Der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück KonradAdenauer-Str. 120 wird mit einer Ja-Stimme (Ratsherr Fahrenwaldt) und einer Enthaltung (Ratsherr Löb) abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 |
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