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Beratungsinhalt:
Herr Hockemeyer, Leiter des Bereiches Friedhöfe, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Gestaltungsvorgaben entsprechend der ausgesetzten Grabfeldrichtlinie vor sowie negative und positive Gestaltungsbeispiele ohne Anwendung der Grabfeldrichtlinie. Er weist darauf hin, dass die Friedhofssatzung angepasst werden soll. Die Satzung soll so gefasst werden, dass sie für alle Lüneburger Friedhöfe Anwendung findet. 2025 solle noch einmal evaluiert werden, ob ergänzende Regelungen für den Waldfriedhof erforderlich wären.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Der Ausschluss von Kunststoffen wird mit dem ökologischen Aspekt, grundsätzlich auf Plastik zu verzichten, begründet. Die Notwendigkeit über Regularien der Gestaltung und der nötigen Folgepflege zu beraten ist gegeben. Vielfach würden aber die Trauernden über die Bestattungsunternehmen zu den Friedhöfen beraten. „Muster“ für pflegeleichte Grabgestaltungen seien auf dem Friedhof vorhanden.
Das Zulassen von anteiligen Schotterfläche und Grababdeckungen wird kritisch gesehen, der zuzulassende Anteil solle geringer als 70 % sein.
Die neue Satzung werde in der Friedhofsrunde vorberaten und Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres dem Ausschuss vorgelegt werden. Aufgrund der Bedenken zur Gestaltung auf dem Waldfriedhof wird vereinbart, die Evaluation bereits 2023 durchzuführen. Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünfläche und Forsten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofssatzung der Hansestadt Lüneburg zu überarbeiten und die Grabfeldrichtlinie bis zur Beschlussfassung über die Friehofssatzung weiterhin auszusetzen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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