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Auszug - Anfrage "Unterrichtsversorgung an den Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg" der FDP-Fraktion vom 18.04.2021  

 
 
Videokonferenz: Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.05.2021    
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9502/21 Anfrage "Unterrichtsversorgung an den Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg" der FDP-Fraktion vom 18.04.2021
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Fuhrmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Wieviel % der ausgeschriebenen Stellen für Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg sind z. Z. besetzt?

Die Stellenbesetzung der zum 02.09.2021 ausgeschriebenen Stellen erfolgt in zwei Ausschreibungsrunden, nämlich der aktuell laufenden 1. Ausschreibungsrunde, die am 01.06. enden wird und der dann anschließenden 2. Ausschreibungsrunde, die am 02.06. beginnen wird. Stellenangebote, die in der ersten Auswahlrunde gemacht werden, müssen von den ausgewählten Bewerber/innen bis 01.06. beantwortet werden. Somit wäre frühestens dann sichtbar, welche Stellen mit hoher Wahrscheinlichkeit besetzt sind, auch wenn die abschließende beamtenrechtliche Stelleneinweisung erst zum 30.08. vorgenommen werden wird.

Insofern ist der Anteil der heute besetzten Stellen Null Prozent.

 

Wie viele Vollzeitlehrkräftestellen gibt es an den allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, um wie viele Personen handelt es sich dabei?

Personalplanerisch wird immer die Ressource an Lehrkräften und der Bedarf bezogen auf jeden Landkreis und bezogen auf jede Schule einem fortlaufenden Monitoring unterzogen. Erhebungen nach bestimmten kommunalen Körperschaften innerhalb eines Landkreises nimmt das RLSB Lüneburg nicht regelhaft vor. Dies wäre in der durch das Kultusministerium veröffentlichen amtlich geprüften Statistik zum Schuljahr 2020/2021 nachzulesen.

 

Wie viele der beschäftigten Lehrkräfte dürfen/können unter den aktuellen Bedingungen keinen Präsenzunterricht geben?

Hier darf keine spezifische Antwort gegeben werden. Ich verweise auf §123 NSchG in Verbindung mit §37 BeamtStG

Offenkundig ist, dass Lehrkräfte, die zur Zeit keinen Präsenzunterricht erteilen, anderweitige Aufgaben z.B. im Distanzunterricht übernehmen.