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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

9.1 Arena Lüneburg

 

Ratsherr von Nordheim fragt nach, ob es mit der Genehmigung eines Sammelpunktes für den Katastrophenfall auf öffentlichen Wegen seine Richtigkeit habe. Die Wege würden für die Erreichbarkeit im Katastrophenfall benötigt.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass der Antragsteller immer auch einen Rettungswegeplan einreichen müsse.

 

 

 

9.2 Herrenlose Grundstücke

 

Ratsherr Neubauer bittet um Sachaufklärung zum Artikel in der Landeszeitung vom 24.04.2021.

 

Frau Düppmann, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, erläutert die Historie zu den Grundstücken in der „Von-Kleist-Straße“. Sie geht auf die allgemeine Rechtslage zur Aufgabe von Eigentum und dem Aneignungsrecht durch das Land ein und verweist darauf, dass die Kommunen nicht eingebunden würden. In der „Von-Kleist-Straße“ sei den Anliegern durch das Land wenigstens zweimal angeboten worden, die Grundstücke zu übernehmen, was jeweils abgelehnt wurde. Nun werde das Gericht über ein Notwegerecht entscheiden. Dies gelte aber nur bis zu einer Einigung über das Eigentum. Bezüglich der ebenfalls in Privateigentum stehenden Wegefläche an der Magdeburger Straße gebe es völlig andere Voraussetzungen, da hierbei ein Wegerecht für die Anrainer bereits im Grundbuch festgeschrieben sei, so dass die Zuwegung gesichert sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der „Von-Kleist-Straße“ bereits 2015 beraten habe. Die Wege seien als Private Wohnwege errichtet worden. Wegerechte seien im Grundbuch nicht eingetragen. Hierin unterschieden sich die Wege mit anderen Wegen, z. B. auf dem Kreideberg.

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder wird klargestellt, dass Hausanschlussleitungen in den Wegen liegen, die Versorger hier aber wohl eigene Verträge geschlossen hätten. Bei der Genehmigung der Gebäude sei das Eigentum noch in einer Hand gewesen, so dass kein Grund bestand, die Baugenehmigung zu verweigern. Das Eigentum sei erst später aufgegeben worden. Vorkaufsrechte gäbe es nicht. Ein Erwerb käme für die Hansestadt Lüneburg nicht in Frage, dies schaffe einen Präzedenzfall und sei mit erheblichen Folgekosten verbunden.

 

 

 

9.3 Erbbauzinsen

 

Ratsfrau Schellmann erkundigt sich nach der Höhe der Erbbauzinsen in Lüneburg.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Zuständigkeit des Finanzdezernates und bittet darum, die Frage dorthin zu richten.

 

 

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Salewski, schließt um 16:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.