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Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erläutert, dass es sich bei dem vorliegenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 bis 2023 um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages aus § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) handelt. Im Vergleich zum vorherig erstellten Gleichstellungsplan für die Jahre 2017 bis 2020 seien u.a. Unterrepräsentanzen von Frauen so gut abgebaut worden, dass es in einigen Bereichen der Stadtverwaltung bereits zu Unterrepräsentanzen von Männern gekommen sei. Im Verlauf wird der Gleichstellungsplan im Ausschuss für Gleichstellung diskutiert und es werden Fragen durch die Erste Stadträtin LUKOSCHEK, den Fachbereichsleiter Innere Verwaltung, Herrn MILDNER und die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Frau SOWEN beantwortet.
Beschluss:
Der Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg gemäß § 15 des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2023 wird vom Ausschuss für Gleichstellung zur Kenntnis genommen. |
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