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Auszug - Erbstorfer Landstraße - Loewe-Park - - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.03.2004    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Eberhard führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 113 „Erbstorfer Landstraße“ für die beiden nördlichen Baufelder Nr. 3 die Errichtung von Einzel- sowie Doppelhäusern vorsieht. Nach den Konzepten der Fa. Adank waren etwa 18 Doppelhaushälften vorgesehen.

Nunmehr stellt Fa. Adank einen Antrag auf Befreiung, um in beiden Baufeldern zusammen 25 – 28 Reihenhäuser errichten zu können. Hierfür werden vier Bebauungsvarianten mit unterschiedlicher Gebäudeausrichtung vorgelegt. In der Antragsbegründung wird dargelegt, dass die seinerzeit im B-Plan für Doppelhäuser vorgesehene Grundstücksgrößen zu groß gewählt wurden und deshalb nicht veräußerbar seien.

In der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass die bauliche Dichte des Gebietes und damit auch die verkehrliche Belastung von Norden nach Süden abnehmen soll. Im Norden und Osten sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser mit max. drei Vollgeschossen möglich (errichtet wurden jedoch nur Reihenhäuser), im Südwesten sind lediglich Einzelhäuser vorgesehen. Die Gesamtwohnungszahl sollte im WA-Gebiet gem. Selbstverpflichtung der Fa. Adank max. 92 WE betragen. Diese Höchstzahl wurde durch die Änderung auch nicht überschritten. Nur die Dichte in den einzelnen Baufeldern würde sich verändern.

Grundsätzliche Bedenken gegen ein erweitertes Angebot an Reihenhäusern bestehen aus Sicht der Stadtplanung nicht. Der B-Plan enthält jedoch klare städtebauliche Zielsetzungen zur baulichen Dichte und deren Abstufung von Norden nach Süden. Auf diese Planinhalte können sich die Bewohner der bisher im Plangebiet errichteten Gebäude (Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) berufen.

Aus dem genannten Grund könnte eine Änderung von der im B-Plan verankerten Einzel-/Doppelhausbebauung in nunmehr ausschließlicher Reihenhausbebauung unter Beachtung der vorgenannten planerischen Zielsetzung zur baulichen Dichte im B-Plangebiet erfolgen.

Von den vorgeschlagenen vier Varianten wird hierfür aus stadtplanerischer Sicht die Variante Nr. 2 als geeignet angesehen. Diese Variante enthält einerseits eine geordnete Fortsetzung der bisher errichteten Reihenhäuser, gleichzeitig lockert sie diese durch eine teilweise gedrehte Ausrichtung der geplanten Wohngebäude im Kernbereich auf.

Voraussetzung ist jedoch, dass ein größerer Abstand zur bereits bestehenden Einzelhausbebauung eingehalten und die Stellplatzfrage einer vernünftigen Lösung zugeführt wird. Mindesten 1,5 Stellplätze sind jeder Hauseinheit zuzuordnen. Die bisher praktizierte Lösung, Stellplätze direkt vor den Häusern anzulegen, hat zu den hinreichend bekannten Problemen geführt. Einheiten von 4 – 6 Reihenhäusern sind nebeneinander geplant.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass die Stellung der einzelnen Gebäude sich nicht so sehr nach den Wünschen des Investors, sondern sich vielmehr auf die Belange einer ausreichenden Belichtung orientieren sollte. Jedes Fenster eines Hauses sollte auch im Winter mindestens 1 Stunde täglich Sonneneinstrahlung haben. Aus den dargestellten Variantenplänen entnimmt er, dass dieser Grundsatz bei den Hausstellungen bei vielen Gebäuden nicht eingehalten wird. Einer solchen Planung kann er seine Zustimmung nicht erteilen.

 

Fachbereichsleiter Eberhard führt aus, dass die Plandarstellung der Varianten nicht nach Norden ausgerichtet sind und insofern ein falscher Eindruck in der Ausrichtung entsteht.

 

Ratsherr Dörbaum spricht sich dafür aus, heute keine Entscheidung aus dem Stegreif heraus zu treffen. Wenn sich die Anzahl der WE von 18 auf max. 28 WE in bestimmten Bereichen erhöhen soll, bedarf es schon einer genauen Betrachtung der einzelnen Baufelder. Abgewogen werden muss, was dies für jedes Baufeld bedeutet. Dies soll zunächst in Einzelplänen dargestellt werden.

Nur so können sich die Ausschussmitglieder ein abschließendes Bild darüber machen, ob die Festsetzungen und Ziele des B-Plans eingehalten werden.

 

Beigeordneter Körner ist immer wieder überrascht darüber, dass im Nachhinein sehr oft Veränderungen angestrebt werden. Er verdeutlicht, dass man sich vorrangig darüber Gedanken machen sollte, qualitativ hochwertige Bauplätze auszuweisen. Man sollte nicht ständig den Investorenwünschen nachgeben, da diese angestrebten nachträglichen Verdichtungen abträglich für die Qualität eines Baugebietes seien.

Er sieht es ebenso wie Ratsherr Kroll, dass auch auf die Stellung der Gebäude im Baufeld geachtet werden sollte. In diesem Baugebiet hält er es für angezeigt, dem Begehren des Investors nicht zu weit entgegen zu kommen.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass seinerzeit ganz klar festgelegt wurde, den einen Teil verdichteter und den anderen Teil lockerer zu bebauen. Nicht gut und nicht fair wären Änderungen gegenüber den dort bereits Wohnenden. Auch sie hält es für nicht hinnehmbar, dass in der aufgezeigten Gebäudeausrichtung Häuserseiten nach Norden ausgerichtet seien. Sie spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die Befreiung zu vertagen und sich zunächst vor Ort gemeinsam einen Überblick zu verschaffen.

 

Ratsherr Fischer spricht sich auch für eine Zurückstellung der Entscheidung aus. Zunächst sollte man sich noch einmal die ursprüngliche Zielsetzung des B-Plans vergegenwärtigen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum fasst als Ausschussvorsitzender als Beratungsergebnis zusammen, dass sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich für eine Zurückstellung des Antrages aussprechen.

Zunächst soll die sich für die einzelnen Baufelder ergebenen Veränderungen für jedes Baufeld einzeln planerisch dargestellt werden. Anhand der ursprünglichen Zielsetzung des B-Plans ist zu prüfen, ob diese Ziele durch die beantragte Befreiung noch einzuhalten sind. Erforderlichenfalls ist ergänzend eine Inaugenscheinnahme vor Ort vorzusehen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem vorstehend formulierten Beratungsergebnis einvernehmlich zu.