Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Eberhard führt aus,
dass der Bebauungsplan Nr. 113 „Erbstorfer Landstraße“ für die beiden nördlichen
Baufelder Nr. 3 die Errichtung von Einzel- sowie Doppelhäusern vorsieht. Nach
den Konzepten der Fa. Adank waren etwa 18 Doppelhaushälften vorgesehen. Nunmehr
stellt Fa. Adank einen Antrag auf Befreiung, um in beiden Baufeldern zusammen
25 – 28 Reihenhäuser errichten zu können. Hierfür werden vier
Bebauungsvarianten mit unterschiedlicher Gebäudeausrichtung vorgelegt. In der
Antragsbegründung wird dargelegt, dass die seinerzeit im B-Plan für
Doppelhäuser vorgesehene Grundstücksgrößen zu groß gewählt wurden und deshalb
nicht veräußerbar seien. In
der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass die bauliche Dichte des
Gebietes und damit auch die verkehrliche Belastung von Norden nach Süden
abnehmen soll. Im Norden und Osten sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser mit
max. drei Vollgeschossen möglich (errichtet wurden jedoch nur Reihenhäuser), im
Südwesten sind lediglich Einzelhäuser vorgesehen. Die Gesamtwohnungszahl sollte
im WA-Gebiet gem. Selbstverpflichtung der Fa. Adank max. 92 WE betragen. Diese
Höchstzahl wurde durch die Änderung auch nicht überschritten. Nur die Dichte in
den einzelnen Baufeldern würde sich verändern. Grundsätzliche
Bedenken gegen ein erweitertes Angebot an Reihenhäusern bestehen aus Sicht der
Stadtplanung nicht. Der B-Plan enthält jedoch klare städtebauliche
Zielsetzungen zur baulichen Dichte und deren Abstufung von Norden nach Süden.
Auf diese Planinhalte können sich die Bewohner der bisher im Plangebiet
errichteten Gebäude (Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) berufen. Aus
dem genannten Grund könnte eine Änderung von der im B-Plan verankerten
Einzel-/Doppelhausbebauung in nunmehr ausschließlicher Reihenhausbebauung unter
Beachtung der vorgenannten planerischen Zielsetzung zur baulichen Dichte im
B-Plangebiet erfolgen. Von
den vorgeschlagenen vier Varianten wird hierfür aus stadtplanerischer Sicht die
Variante Nr. 2 als geeignet angesehen. Diese Variante enthält einerseits eine
geordnete Fortsetzung der bisher errichteten Reihenhäuser, gleichzeitig lockert
sie diese durch eine teilweise gedrehte Ausrichtung der geplanten Wohngebäude
im Kernbereich auf. Voraussetzung
ist jedoch, dass ein größerer Abstand zur bereits bestehenden
Einzelhausbebauung eingehalten und die Stellplatzfrage einer vernünftigen
Lösung zugeführt wird. Mindesten 1,5 Stellplätze sind jeder Hauseinheit
zuzuordnen. Die bisher praktizierte Lösung, Stellplätze direkt vor den Häusern
anzulegen, hat zu den hinreichend bekannten Problemen geführt. Einheiten von 4
– 6 Reihenhäusern sind nebeneinander geplant. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass die Stellung der einzelnen Gebäude sich nicht so sehr nach den
Wünschen des Investors, sondern sich vielmehr auf die Belange einer
ausreichenden Belichtung orientieren sollte. Jedes Fenster eines Hauses sollte
auch im Winter mindestens 1 Stunde täglich Sonneneinstrahlung haben. Aus den
dargestellten Variantenplänen entnimmt er, dass dieser Grundsatz bei den
Hausstellungen bei vielen Gebäuden nicht eingehalten wird. Einer solchen
Planung kann er seine Zustimmung nicht erteilen. Fachbereichsleiter
Eberhard führt aus,
dass die Plandarstellung der Varianten nicht nach Norden ausgerichtet sind und
insofern ein falscher Eindruck in der Ausrichtung entsteht. Ratsherr
Dörbaum spricht
sich dafür aus, heute keine Entscheidung aus dem Stegreif heraus zu treffen.
Wenn sich die Anzahl der WE von 18 auf max. 28 WE in bestimmten Bereichen
erhöhen soll, bedarf es schon einer genauen Betrachtung der einzelnen
Baufelder. Abgewogen werden muss, was dies für jedes Baufeld bedeutet. Dies
soll zunächst in Einzelplänen dargestellt werden. Nur
so können sich die Ausschussmitglieder ein abschließendes Bild darüber machen,
ob die Festsetzungen und Ziele des B-Plans eingehalten werden. Beigeordneter
Körner ist immer
wieder überrascht darüber, dass im Nachhinein sehr oft Veränderungen angestrebt
werden. Er verdeutlicht, dass man sich vorrangig darüber Gedanken machen
sollte, qualitativ hochwertige Bauplätze auszuweisen. Man sollte nicht ständig
den Investorenwünschen nachgeben, da diese angestrebten nachträglichen
Verdichtungen abträglich für die Qualität eines Baugebietes seien. Er
sieht es ebenso wie Ratsherr Kroll, dass auch auf die Stellung der Gebäude im
Baufeld geachtet werden sollte. In diesem Baugebiet hält er es für angezeigt,
dem Begehren des Investors nicht zu weit entgegen zu kommen. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass seinerzeit ganz klar festgelegt wurde, den einen Teil verdichteter
und den anderen Teil lockerer zu bebauen. Nicht gut und nicht fair wären
Änderungen gegenüber den dort bereits Wohnenden. Auch sie hält es für nicht
hinnehmbar, dass in der aufgezeigten Gebäudeausrichtung Häuserseiten nach
Norden ausgerichtet seien. Sie spricht sich dafür aus, die Entscheidung über
die Befreiung zu vertagen und sich zunächst vor Ort gemeinsam einen Überblick
zu verschaffen. Ratsherr
Fischer spricht
sich auch für eine Zurückstellung der Entscheidung aus. Zunächst sollte man
sich noch einmal die ursprüngliche Zielsetzung des B-Plans vergegenwärtigen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Dörbaum fasst als
Ausschussvorsitzender als Beratungsergebnis zusammen, dass sich die
Ausschussmitglieder einvernehmlich für eine Zurückstellung des Antrages
aussprechen. Zunächst
soll die sich für die einzelnen Baufelder ergebenen Veränderungen für jedes
Baufeld einzeln planerisch dargestellt werden. Anhand der ursprünglichen
Zielsetzung des B-Plans ist zu prüfen, ob diese Ziele durch die beantragte
Befreiung noch einzuhalten sind. Erforderlichenfalls ist ergänzend eine
Inaugenscheinnahme vor Ort vorzusehen. Beschluss: Die
Ausschussmitglieder stimmen dem vorstehend formulierten Beratungsergebnis
einvernehmlich zu. |
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