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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.11.2020    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Rüther, Lüneburg, stellt folgende Einwohnerfrage:

Im Bürgergutachten wurde durch Herrn Oberbürgermeister Mädge Anfang 2017 angekündigt, dass Kompensationsmaßnahmen die Eingriffe durch das Baugebiet ausgleichen oder minimieren sollen. Gleichzeitig wurde und wird angeführt, dass es, insbesondere Am Wienebütteler Weg, keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung oder einer Geschwindigkeitsreduzierung geben würde. Die Baugebietsgröße wurde mittlerweile von anfangs 150/160 WE über 260 WE auf bis zu 400 WE hochgesetzt. Künftig wird es bis zu 1900 zusätzliche Pkw-Bewegungen geben, die für die Anwohner gemäß Gutachten unmerklich sein sollen. Der Wert gilt aber nur, wenn der Modalsplitt 50/50 tatsächlich erreicht wird, sonst wird es noch mehr. Jetzt muss also noch wesentlich mehr Verkehrslärm kompensiert werden. Was dürfen die Anwohner seitens der Stadtverwaltung erwarten?

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass nach bisherigen Berechnungen mit max. 340 Wohneinheiten gerechnet werden könne. Mikroappartements habe man ausgeschlossen. Außerdem glaube man an die Verkehrswende. Dafür sollen das Radwegenetz und die Busanbindungen verbessert und die E-Mobilität gefördert werden. Mit Angeboten für den Umstieg gehe man davon aus, dass die Verkehrswende gelingt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den umliegenden Straßen sei auch von der Verwaltung gewünscht, aber rechtlich noch nicht zussig.

 

Frage: Die Lärmtechnische Untersuchung bestätigt, dass schon ohne das geplante Neubaugebiet an den erschließenden Straßen für das Neubaugebiet (Am Wienebütteler Weg, Bei Mönchsgarten, Dörnbergstraße und Ochtmisser Kirchsteig (Rtg. Thorner Straße)) die Grenzwerte der BImSchV nicht mehr eingehalten werden. Allein der Verkehrsplanungsfall "1a" (300 WE ohne kleinteiliges Gewerbe, 1050 Fz. Rtg. Stadt) bedingt, dass weite Straßenbereiche künftig über den Lärmaktionsplan der Hansestadt zu "entlärmen" sind. Es werden dort künftig über 8200 Fahrzeuge täglich unterwegs sein, dieses ist der Schwellenwert für den Lärmaktionsplan. Der Zustand der Verkehrslärmbelastung besteht bereits seit den 90er Jahren. In welchem Zeitraum ist mit Erleichterungen über den Lärmaktionsplan zu rechnen?

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass der Lärmaktionsplan der Hansestadt Lüneburg als eine Lärmminderungsmaßnahme im Einzelfall und unter gewissen Voraussetzungen den Einbau lärmoptimierten Asphalts auch innerorts vorsieht. Die Einzelfallprüfung ist immer dann vorzunehmen, wenn sich die Notwendigkeit einer Straßendeckenerneuerung abzeichnet. Sobald Straßensanierungsmaßnahmen anstehen, wird also der Einbau lärmoptimierten Asphalts geprüft.

 

Als Lärmminderungsmaßnahmen sind aber genauso der Ausbau und die Stärkung des ÖPNV sowie des Radverkehrs benannt. Insofern decken sich die Bauleitplanungen auch mit den im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen. Mit einer Verkehrsentlastung würden immer Verbesserungen bei der Lärmbelastung einhergehen.

 

Trotzdem sind auch Planungen auf Landkreisebene dringend notwendig, denn die Auswirkungen außerhalb des Stadtgebietes generierten Verkehrs dürfen nicht allein der Stadt zur Bewältigung „überlassen“ werden.

 

 

Frage: In den Abwägungen wird mehrfach darauf verwiesen, dass für die „AltbewohnerInnen“ / im Bestand außerhalb des Planungsgebietes hinsichtlich des Lärms nur der Gesundheitsschwellenwert maßgeblich ist. Dies mag zwar rechtens sein, aber wie selbstverständlich dies bei der Vergrößerung dieses Baugebietes eingesetzt wird erscheint höchst fraglich. Mittlerweile ist bereits erkannt worden (WHO, EU, ärztliche Untersuchungen), dass die hier angeführten Gesundheitsschwellenwerte (70/60 dbA) zu hoch angesetzt sind, da die Gesundheitsschädigung schon früher einsetzt. Der Wert ist also keine Obergrenze, die es auszuschöpfen gilt. Jede Annäherung bedeutet zumindest eine steigende Gesundheitsgefahr und Verlust an Wohnqualität. 70 dbA sind so laut, dass man sich dies als dauerhafte Geräuschkulisse kaum vorstellen mag. Wonach ist der hier angeführte Schwellenwert bestimmt?

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Frage später schriftlich beantwortet wird.

 

Herr Pröhl, Lüneburg, stellt folgende Einwohnerfrage:

 

Das Klimaökologische Gutachten beinhaltet - soweit ich dieses überblicken kann - nach wie vor keine Abhandlungen/Berechnungen über die Folgen des Klimawandels. Warum sind der künftige Temperaturanstieg durch den Klimawandel und die künftigen Wetterveränderungen durch den Klimawandel nicht relevant?

 

Oberbürgermeister Mädge bittet den anwesenden Gutachter, Herrn Trute, diese Frage bei Tagesordnungspunkt 6 zu beantworten.

 

Das im Rahmen einer großangelegten vorzeitigen Bürgerbeteiligung zur Baugebietsplanung erarbeitete Bürgergutachten hat in der Fokusgruppe Verkehr eindeutig die Schwachstellen im historisch bedingt engen Verkehrsraum und die damit verbundenen Verkehrsgefahren und Verkehrslärmbelastungen der Anwohner zahlreich beschrieben.

Die Verkehrstechnische Untersuchung kann die Besonderheiten des Verkehrsraumes offenbar nicht erfassen, weil diese scheinbar nur einen genormten Raum in standardisierten Berechnungsformeln betrachten kann. Der fragliche Verkehrsraum ist schon jetzt nicht störungsfrei, so wie es in der Verkehrstechnische Untersuchung errechnet wurde. Außerdem werden die Fußnger und Radfahrer, die direkt über den Am Wienebütteler Weg in das Stadtgebiet oder aus dem Stadtgebiet fahren gar nicht bewertet dort sollen künftig noch mehrere Hundert Radfahrer täglich hinzukommen. Wie kommt es, dass diese Diskrepanz nicht in den Abwägungen betrachtet wurde? Falls ich etwas überlesen habe so bitte ich dieses zu entschuldigen. Die Stadt kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass im Bauleitverfahren Erkenntnisse über ordnungswidriges Verkehrsverhalten nicht zu lösen ist. Wurden die Hinweise schon an den Bereich Ordnung geleitet?

 

Oberbürgermeister Mädge sagt zu, diese Anregungen an den Bereich Ordnung weiterzugeben, damit die Situation von dort überwacht wird.