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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V.   

 
 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020    
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/9208/20 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Schallar, Regina
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Frau Schallar stellt die Präsentation vor und lobt die langjährige Zusammenarbeit mit dem Verein. Alleinstellungsmerkmal von diesem Träger ist das Angebot der Familienaktivierung. Zwei Personen gehen als Tandem im Umfang von 20 Std/ Woche in die Familie. Es wird geprüft, ob die Kinder in der Familie verbleiben können anstelle einer Inobhutnahme.

Eine umfangreiche Prüfung des Trägers ist erfolgt. Die Zusammenarbeit mit diesem Träger wird bevorzugt.

NORDSTERN e.V. nimmt auch an der Arbeitsgemeinschaft § 78 teil.

Herr Podstawa erkundigt sich, ob es ein unkonfessioneller Träger ist und fragt ob dieser nach dem Haustarifvertrag seine Mitarbeitenden vergütet und wie dieser Tarif im Verhältnis zum TVöD steht.

Frau Schallar betont, dass NORDSTERN e.V. dem Fachkräftegebot gerecht wird.
Anmerkung zum Protokoll:
Ergänzend zu den Ausführungen folgender Hinweis: Nordstern e.V. hat einen eigenen Haustarifvertrag angelehnt an den TVöD.

Frau Steinrücke klärt auf, dass die Gestaltung der Tarife nicht die Grundlage für eine Anerkennung als freier Träger bildet. Dies wäre aus rechtlicher Perspektive kein haltbarer Ablehnungsgrund. Die Informationen dazu können trotzdem gerne nachgereicht werden. Für den Bürger gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht, das bei der Auswahl eines freien Trägers berücksichtigt werden muss.

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Fragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung bei einer Enthaltung zur Kenntnis und erteilt NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.