Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Domanske erläutert für die Verwaltung die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass
die im Rahmen des Verkehrsversuchs erfolgte abendliche Öffnung der „Neuen
Sülze“ und der Salzstraße nunmehr abgeschlossen werden sollte. Wenngleich die
abendliche Öffnung des Straßenabschnittes auch tagsüber zu einem Anstieg der
Verkehrsmengen geführt hat, so fällt dieser nicht so dramatisch aus, wie dies
zum Teil ursprünglich befürchtet wurde. Anhand
durchgeführter Zählungen und Messungen stellt sich die Situation wie folgt dar: vor Öffnung der Fußgängerzone: gegen
Ende des Verkehrsversuchs: 3 – 12 Uhr 86 Kfz. / Std. 109 Kfz. / Std. 12 –
19 Uhr 100 Kfz. / Std. 141 Kfz. / Std. 19
– 3 Uhr 45 Kfz. / Std.
73 Kfz. / Std. Die
durchschnittliche Geschwindigkeit hat sich von 17,3 km/h auf nunmehr 18,7 km/h
erhöht, wobei allerdings zu bemerken ist, dass in der Fußgängerzone allenfalls
5 – 10 km/h zulässig waren. Die
Befürchtung, das Geschwindigkeitsniveau könnte durch die Einführung des sog.
verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches deutlich ansteigen, hat sich mithin nicht
bewahrheitet. Vielmehr ist festzustellen, dass Bau und Betrieb der Straße
offenbar dazu beitragen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
eine erfreulich hohe Akzeptanz findet. Herr
Damman vom BUND hält die Verkehrsmengenzuwächse für nicht vertretbar; die
Gefahren für Schüler und Fahrradfahrer haben s. E. deutlich zugenommen. Er stellt die abendliche Öffnung der
vorgenannten Straßenzüge insgesamt in Frage. Der
Diskussionsverlauf macht deutlich, dass der Anteil der ordnungswidrigen
Fahrten kritisch zu sehen ist. Insoweit
spricht man sich für vermehrte Kontrollen aus. Indes fällt der Verkehrsmengenzuwachs
insgesamt nicht derart hoch aus, dass die abendliche Öffnung des betroffenen
Bereiches rückgängig zu machen sei. Beschluss: Der
Verkehrsausschuss nimmt den Sachbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Zugleich spricht sich der Verkehrsausschuss
dafür aus, den Verkehrsversuch zu beenden und die bisher angeordneten
Einzelmaßnahmen nunmehr durch eine entsprechende dauerhafte
straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: - |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||