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Auszug - Antrag der Hansestadt Lüneburg zum Weltkulturerbe  

 
 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.11.2020    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/9210/20 Antrag der Hansestadt Lüneburg zum Weltkulturerbe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Dr. Düselder
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Herr Mädge berichtet ausführlich über den Antrag der Hansestadt Lüneburg aus 2012, auf die Tentativliste des Landes zu kommen, um damit die Möglichkeit der Anerkennung als Weltkulturerbe zu erhalten. Er teilt mit, dass es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt, bei dem es im ersten Schritt darum geht, auf die Tentativliste des Landes aufgenommen zu werden. Die Aufnahme auf die Tentativliste ist für die Hansestadt Lüneburg mit keine finanziellen Verpflichtungen verbunden.

Das Land hat mitgeteilt, dass es für 2021 erneut die Möglichkeit geben wird, auf diese Tentativliste des Landes zu kommen, hierfür wäre ein erneuter Antrag der Hansestadt Lüneburg erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung ist angedacht, dass der Antrag inhaltlich von Frau Prof. Dr. Düselder verfasst werde.

Frau Prof. Dr. Düselder, Leiterin der Museumsstiftung Lüneburg, begrüßt die Initiative der Verwaltung und erutert, dass aus ihrer Sicht insbesonders sowohl die Einzigartigkeit in der Authentizität der Stadt Lüneburg als auch das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Lüneburg als Antragsbegründung formuliert werden sollten.

Ratsherr Deffner fragt an, welche finanziellen Folgen eine Aufnahme auf die Tentativliste für die Hansestadt Lüneburg hätte.

Frau Prof. Dr. Düselder teilt mit, dass die Aufnahme allein keine finanziellen Folgen hätte.

Ausschussvorsitzende Frau Schellmann äert, dass nach ihrem Kenntnisstand 2012 die Kriterien für die Aufnahme auf die Liste insoweit einen anderen Schwerpunkt erfahren haben, als, wegen der Überrepräsentation der architektonisch bedeutsamen historischen Städte, zunächst für ein Ausgleich mit anderen kulturellen Erbstätten gesorgt werden sollte. Auch Naturerbe- und Welterbestätten sollten besonders wegen der globalen  und interkulturellen Bedeutung mehr repräsentiert werden als bisher, wie z.B der Limes, der die transnationalen  Grenzen des römischen Reiches und damit dessen  überragenden geschichtlichen Einfluß aufzeigt. Damit wird die Vielfalt des kulturellen Erbes der Völker, deren geistegeschichtliche Entwicklung und außergewöhnlicher Wert, stärker gewürdigt. Diesem neuen Ansatz folgt der  Inhalt des Antrags 2021 der Hansestadt Lüneburg- wie man aus der Ratsvorlage erkennen kann.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Mitglieder des Kultur- und Partnerschaftsausschusses sprechen sich einvernehmlich dafür aus, dass die Verwaltung einen entsprechenden Antrag stellen möge, die Hansestadt Lüneburg auf die Tentativliste des Landes Niedersachsen zu nehmen.