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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation den Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss dar. Sie weist darauf hin, dass das Grundstück von der Sparkasse verkauft worden sei. Die Sparkasse hatte den Verkauf von verschiedenen Parametern abhängig gemacht. Da eine von diesen Parametern abweichende Bauvoranfrage gestellt worden sei, habe man versucht, insbesondere die Gestaltung und den sozialen Wohnungsbau mit dem neuen Eigentümer zu regeln. Da keine kurzfristige Einigung möglich war, wurde der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan angeregt. Der Eigentümer hat einen Antrag auf einen Bebauungsplan gestellt und etwas später eine Erklärung zum Vorhaben und dem sozialen Wohnungsbau unterzeichnet. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Aufstellungsbeschluss trotzdem gefasst werden. Sofern mit dem Eigentümer eine umfassende vertragliche Regelung zum Baukörper und dem sozialen Wohnungsbau geschlossen werden kann, soll der Aufstellungsbeschluss nicht weiterverfolgt werden.
Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder wird erklärt, dass beide an der Konrad-Zuse-Allee vorgestellten Bauvorhaben in der Gestaltung aufeinander abgestimmt werden sollen. Die Konzepte sollen im Ausschuss vorgestellt werden. Ein Lärmgutachten, das auch die Bahnlinie einbezogen habe, sei bereits zum Verkauf des Grundstücks erstellt worden und Teil des Exposés gewesen. Die Verwaltung würde ein Bauvorhaben ohne Bebauungsplan begrüßen, da jedes Verfahren aufwendig sei und nur ein bestimmtes Maß an Verfahren zeitgleich bearbeitet werden könne. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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