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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 184 "Wohn- und Geschäftsquartier Konrad-Zuse-Allee Mitte" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2020    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/9140/20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 184 "Wohn- und Geschäftsquartier Konrad-Zuse-Allee Mitte"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation den Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss dar. Sie weist darauf hin, dass das Grundstück von der Sparkasse verkauft worden sei. Die Sparkasse hatte den Verkauf von verschiedenen Parametern abhängig gemacht. Da eine von diesen Parametern abweichende Bauvoranfrage gestellt worden sei, habe man versucht, insbesondere die Gestaltung und den sozialen Wohnungsbau mit dem neuen Eigentümer zu regeln. Da keine kurzfristige Einigung glich war, wurde der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan angeregt. Der Eigentümer hat einen Antrag auf einen Bebauungsplan gestellt und etwas später eine Erklärung zum Vorhaben und dem sozialen Wohnungsbau unterzeichnet. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Aufstellungsbeschluss trotzdem gefasst werden. Sofern mit dem Eigentümer eine umfassende vertragliche Regelung zum Baukörper und dem sozialen Wohnungsbau geschlossen werden kann, soll der Aufstellungsbeschluss nicht weiterverfolgt werden.

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder wird erklärt, dass beide an der Konrad-Zuse-Allee vorgestellten Bauvorhaben in der Gestaltung aufeinander abgestimmt werden sollen. Die Konzepte sollen im Ausschuss vorgestellt werden. Ein Lärmgutachten, das auch die Bahnlinie einbezogen habe, sei bereits zum Verkauf des Grundstücks erstellt worden und Teil des Exposés gewesen. Die Verwaltung würde ein Bauvorhaben ohne Bebauungsplan begrüßen, da jedes Verfahren aufwendig sei und nur ein bestimmtes Maß an Verfahren zeitgleich bearbeitet werden könne.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r das Grundstück Konrad-Zuse-Allee 10 einschließlich nördlich angrenzender Freiflächen wird dem Antrag des Vorhabenträgers entsprechend ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 184 „Wohn- und Geschäftsquartier Konrad-Zuse-Allee Mitte“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten und die Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang im Bereich Stadtplanung und Bekanntmachung im Internet durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_BPlan 184 Konrad-Zuse-Allee (660 KB)