Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Es liegen zwei Einwohnerfragen vor. Herr Karsten Riggert möchte wissen, ob die SPD bereit wäre, ihre Resolution textlich anzupassen. Er stellt einen neuen Textvorschlag vor (im nachfolgenden Zitat sind die vorgeschlagenen Änderungen in kursiv hervorgehoben):
„Wer was mit dem Wasser tun darf, das regeln das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Niedersächsische Wassergesetz sowie Europäische und ergänzende landesspezifische Rechtsvorschriften. Vom Grundsatz her geht das Recht von einer (erlaubnisfreien Benutzung des Grundwassers aus (§ 46 WHG; § 86 NWG), In der Praxis sind es Verbotsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt. Die aktuelle Situation wirft die Frage auf, ob die geltenden nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund des Klimawandels und einer veränderten gesellschaftlichen Debatte noch zeitgemäß sind. Der Rat der Stadt Lüneburg fordert deswegen den Bund bzw. das Land Niedersachsen auf, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und den Erlass zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers – nebst Anlagen – im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements zu ändern, so dass vor allem:(…)“
Die Ausschussvorsitzende, Beigeordnete Lotze, stimmt nach kurzer Rücksprache mit den der SPD zugehörigen Ausschussmitgliedern diesem Änderungsvorschlag zu.
Die zweite Einwohnerfrage stellt Herr Rainer Zawadzki. Er möchte wissen, welche schwerwiegenden Gründe es 2016 für die Stadt gab, die Entnahmegenehmigung für beide VIO-Brunnen bis 2041 zu verlängern.
Herr Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass dazu eine schriftliche Beantwortung erfolge.
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