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Beratungsinhalt:
Herr Dr. Michael Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, berichtet über den Jahresabschluss 2019. Er erklärt, dass es in 2019 zu einem negativen Betriebsergebnis gekommen sei, das nur durch außerordentliche Erträge ausgeglichen werden konnte. Im Anschluss beantwortete er die Fragen der Ausschussmitglieder. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i.H.v. 230.600,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 2.075.474,11 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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