Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ausschussvorsitzende Frau Schellmann bedankt sich bei der Verwaltung für die dem Ausschuss vorgelegten umfangreichen Biografien der Personen, nach denen die Straßen benannt werden sollen. Sie regt an, bei den Straßenbenennungen den jeweiligen Dr.-Titel der Person weg zu lassen, da man diesen auch bei anderen Straßennamen in Lüneburg nicht verwendet hätte, z.B. Konrad-Adenauer-Straße.
Oberbürgermeister Mädge teilt mit, dass die Verwaltung dies prüfen werde und ggfs. dem Verwaltungsausschuss und Rat einen geänderten Beschlussvorschlag vorlegen wird.
Ratsfrau Neuhaus äußert, dass ihrer Meinung nach über die Vergabe von Straßennamen erst dann beschlossen werden sollten, wenn ein entsprechender Aufstellungsbeschluss des Rates zum Baugebiet vorliegt.
Ausschussvorsitzende Frau Schellmann weist darauf hin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag zu der Straßenbenennung so formuliert ist, dass die Vergabe der Straßennamen vorbehaltlich der Erstellungen der Straßen wie der im Lageplan eingezeichneten Form vorgenommen werden. Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass das Vorhandensein von Straßennamen in einem Baugebiet für die Bebauung, beispielsweise für die Belieferung der Grundstücke, grundsätzlich von Vorteil ist. Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Vorbehaltlich der Prüfung der Personen u.a. beim Bundesarchiv und Landesarchiv wird beschlossen, die fünf Straßen im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“, Bebauungsplan Nr. 174, wie folgt zu benennen
1. Die im Lageplan als Planstraße A (rot) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Fritz-Bauer-Straße“ benannt.
2. Die im Lageplan als Planstraße C (blau) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Erna-Scheffler-Straße“ benannt.
3. Die im Lageplan als Planstraße D (violett) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Hildegard-Hamm-Brücher-Straße“ benannt. 4. Die im Lageplan als Planstraße E (grün) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Frieda-Nadig-Straße“ benannt.
5. Die im Lageplan als Planstraße B, F und G (gelb) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Elisabeth-Selbert-Straße“ benannt.
Die Straßennamenschilder werden mit zusätzlich darunter angebrachten Schildern mit Erklärungen zu den Personen aufgestellt. Die Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellungen in der im Lageplan eingezeichneten Form
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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