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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Lage des Bebauungsplangebietes und das darin geplante Vorhaben. Er geht dabei insbesondere auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes, die geplante Geschossigkeit sowie die geplante Erschließung und Dachbegrünung ein. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden.
Der Ausschussvorsitzenden, Ratsherr Eberhard Manzke, unterbricht die Sitzung, um Nachfragen einer Anwohnerin des Gebietes zu ermöglichen.
Die Fragen und Anregungen der Ausschussmitglieder werden erörtert. Insbesondere wird über den künftigen Stellplatzschlüssel, über Stellplätze für Fahrräder, die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, die Wärmeversorgung, über mietpreisgebundenen Wohnungsbau, Gründächer und Photovoltaikanlagen und die Möglichkeit, kleineres Gewerbe unterzubringen, gesprochen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den Bereich zwischen den beiden teilweise in den Geltungsbereich einbezogenen Straßen Ziegelkamp im Osten und Am Schierbrunnen im Süden sowie dem angrenzenden Gelände der Berufsbildenden Schulen wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 179 bekommt die Bezeichnung „Ziegelkamp“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel der Planung ist es, die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau mit untergeordnet wohnverträglichen Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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