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Stadtbaurätin Gundermann geht darauf ein, dass man bereits im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und im Rat zu Schottergärten vorgetragen habe. Die Verwaltung habe einen Flyer erstellt und verteilt. Nunmehr solle ergänzt werden, was bislang erreicht werden konnte.
Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, trägt anhand der beigefügten Präsentation zu den Rechtsgrundlagen vor, die zur Vermeidung von Schottergärten bestehen. Er verweist auf die Möglichkeit, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, von der in neuen Bebauungsplänen Gebrauch gemacht werden solle.
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird angeregt, die Erhebung zur Grundstücksentwässerung zu nutzen, um die vorhandenen Schottergärten zu erfassen. Die vorhandenen Instrumentarien zur Durchsetzung von geltendem Recht sollten angewandt werden. Ferner wird vorgeschlagen, an das Gebot, freie Flächen zu begrünen, zu erinnern und an die Eigentümer zu appellieren, diesem Gebot nachzukommen.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man bislang auf Aufklärung und Überzeugungsarbeit gesetzt habe. Seit Beginn der Diskussion habe man außerdem einen entsprechenden Zusatz in die Baugenehmigungen aufgenommen. Für eine flächendeckende Überwachung fehle das Personal. Die Erhebung zur Grundstücksentwässerung sei vom Bereich Umwelt durchgeführt worden. Sie werde eine Stellungnahme des Bereiches abfordern und zu Protokoll geben.
Information des Bereiches Umwelt: 2004 wurde das Stadtgebiet überflogen, aus den Luftbildern wurden dann die befestigten Flächen ermittelt. Erhoben wurden gebührenrelevante Flächen, wie bebaute bzw. befestigte Flächen die in die öffentliche Kanalisation einleiten. Bei Schottergärten handelt es sich in diesem Sinne nicht um gebührenrelevante Flächen, weil von diesen Flächen in der Regel kein Wasser in den Kanal abgeleitet wird. Aus den aktuellen Daten zur getrennten Abwassergebühr können vorhandene Schottergärten nicht ermittelt werden.
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